Ungarn-Fans skandierten bei EM homofeindliche Sprechchöre
Gegen den Flitzer mit Regenbogenfahne wird Stadionverbot geprüft
Der Polizeieinsatz anlässlich der Fussballpartie zwischen Deutschland und Ungarn am Mittwochabend in München wurde von der Polizei mit ca. 1.500 Einsatzkräften bewältigt. Dabei gab es auch homofeindliche Sprechchöre der ungarischen Fans.
Am Wiener Platz waren vereinzelt «schwul, schwul, Deutschland schwul»-Rufe zu hören, wie die Abendzeitung berichtet. Vertreter*innen der Presse wurde der Mittelfinger gezeigt, ebenso Demonstranten, die sich mit Regenschirmen und Flaggen in Regenbogenfarben versammelt hatten.
Kurz nach 19:00 Uhr skandierten ungarische Fans in der Arena homophobe Sprechchöre und versuchten gemeinsam in einen anderen Block überzuwechseln. Wenig später kam es zu einem Aufeinandertreffen der Fans beider Mannschaften in diesem Zuschauerbereich. Dies konnte bereits in der Entstehung durch den dortigen Ordnungsdienst mit Unterstützung polizeilicher Einsatzkräfte schnell unterbunden werden. Dabei kam es aus diesem Block zu einem Flaschenwurf in Richtung der Polizeibeamten. Diese wurden dadurch nicht verletzt. Der Flaschenwerfer konnte kurze Zeit später festgenommen werden und wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angezeigt.
Kurz vor Spielanpfiff gelangte eine Person (18 Jahre alt, aus Nordrhein-Westfalen) mit Regenbogenfahne auf das Spielfeld und wurde dort vom Ordnungsdienst festgehalten (MANNSCHAFT berichtete). Anschliessend übergaben sie den Flitzer an die Polizei vor Ort. Gegen den Mann wurde eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstellt. Nach der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung wurde er am Stadion entlassen. Von Seiten des Veranstalters wird nun ein bundesweites Stadionverbot geprüft.
Die GLS Bank aus Bochum will dem jungen Mann finanziell helfen, falls nötig.
Da laut Polizei Erkenntnisse über die Anreise von bis zu 2.000 ungarischen Fussballanhängern, insbesondere von darunter befindlichen 200 Anhängern von problematischeren Fangruppierungen vorlagen, wurden schon bei der Anreise nach München polizeiliche Kontrollen durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden bei ungarischen Fans vereinzelt pyrotechnische Gegenstände aufgefunden und sichergestellt. Die Personen wurden wegen eines Vergehens nach dem Sprengstoffgesetz angezeigt. Ausserdem wurden ihnen vom DFB die Tickets zur Arena für den Spieltag entzogen.
Ausserhalb der Arena konzentrierte sich ab den Nachmittagsstunden das Fanaufkommen beider Mannschaften vorwiegend auf die innerstädtischen Gastronomiebetriebe sowie auf den Bereich um den Wiener Platz, an dem eine Testmöglichkeit speziell für die ungarischen Fussballanhänger vorbereitet war. Dort sammelten sich ab 16:00 Uhr zeitweise bis zu 600 Personen und feierten dabei lautstark ihre Mannschaft. In diesem Zusammenhang kam es auch immer wieder zur Zündung von pyrotechnischen Gegenständen, wobei einige Verursacher festgenommen werden konnten. Schliesslich wurden rund 20 Sonderbusse eingesetzt, die die dortigen ungarischen Fussballanhänger problemlos zum Fussballstadion brachten. Nur in wenigen Fällen mussten Fans ohne gültiges Ticket vor Spielbeginn am Stadion abgewiesen werden.
Gegen 22:00 Uhr steuerte ein 46-Jähriger im Bereich Garching eine Drohne in die Flugverbotszone und wurde deshalb wenig später von Polizeibeamten festgenommen. Er wurde wegen eines Verstosses gegen das Luftfahrtgesetz angezeigt.
Aufgrund der aufgeheizten Stimmung und des aggressiven Verhaltens wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit Einsatzkräfte im Block der Gastfans bereitgehalten. Kurz vor Spielende wurden zudem uniformierte Einsatzkräfte vor dem Block der ungarischen Anhänger postiert, um einen möglichen Platzsturm zu verhindern. Aufgrund der starken polizeilichen Präsenz blieb es hier jedoch entsprechend ruhig. Der Abzug der Fans aus dem Stadion verlief danach ebenfalls ohne grössere Probleme. Auch in der Münchner Innenstadt sind danach bislang keine weiteren nennenswerten Störungen bekannt geworden.
Insgesamt, so bilanziert die Polizei, kam es bei dem Einsatz zu mehreren Festnahmen wegen unterschiedlicher Delikte wie z. B. Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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