Schwules Paar verprügelt: Milde Strafen für die Täter
«Wir haben nichts gegen Schwule, aber ...», verteidigte sich einer der Schläger vor Gericht
Drei Männer haben in Frankreich zwei Schwule verprügelt. Nun wurden zwei Täter verurteilt. Ins Gefängnis müssen sie aber nicht.
Schon der Empfang auf dem Campingplatz in Issoire, etwas westlich von Lyon, war nicht gerade freundlich. Als ein schwules Paar im Mai 2019 ankam stand über dem Eingang «PD interdie» auf ein Schild gemalt. Trotz der mangelnden Rechtschreibung ist die Botschaft klar: Schwule sind hier nicht willkommen – oder gar verboten, wie das Schild sagt.
Frankreich: Hassgewalt gegen LGBTIQ nimmt deutlich zu
Die zwei Besucher liessen sich nicht beirren. «Ich habe das als Scherz aufgefasst», sagte einer der beiden, deren Name nicht genannt wurde, gegenüber der Zeitung La Montagne. Er kenne einige Leute auf dem Platz, mit ein paar Jugendlichen sei er auch schon ausgegangen, erklärte er weiter.
Dass das Schild kein Spass war, bemerkte das Paar kurz darauf. Als sie die Registrierung abgeschlossen hatten, wurden die beiden von mehreren Gastgebern zur Rede gestellt. Es blieb aber nicht bei den Beleidigungen. Die drei Angeklagten begannen auf die Gäste einzuprügeln. Ein Vorfall, wie er auch in Deutschland immer wieder vorkommt (MANNSCHAFT berichtete).
«Sie wurden regelrecht gelyncht», sagte die Marie-Brigitte Berraguas-Tessier, die Anwältin der Opfer. Und das ist nicht übertrieben. Erst als die Gendarmerie kam, liessen die Täter vom Paar ab. Die Polizisten mussten das Paar vor dem Mob retten.
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«Wir haben nichts gegen Schwule, aber…», verteidigte sich einer der Täter vor Gericht. Um danach anzufügen: «Am Tag bevor sie sich im Lager niederliessen, küssten sie sich vor allen Leuten, vor den Kindern.»
Auch der andere Täter versuchte sich herauszureden, sie hätten ihn beleidigt, er habe sich verteidigen müssen. Sie hätten mehr Respekt zeigen müssen, als sich vor allen zu küssen, ergänzte der erste Angeklagte. In der Schweiz würden solche Aussagen wohl unter die erweiterte Rassismusstrafnorm fallen (MANNSCHAFT berichtete). Richter Charles Gouilhers konnte sich eine ironische Antwort nicht verkneifen:
Es ist klar: Sie sind ganz und gar nicht homophob.
Umso erstaunlicher ist das Strafmass: Der 39-jährige Angeklagte wurde zu sechs Monaten Hausarrest mit elektronischer Fussfessel verurteilt. Für den 20-jährigen Mittäter ist die Strafe auf Bewährung ausgesetzt, er muss 210 Stunden Sozialdienst leisten. Ins Gefängnis muss keiner der Schläger. Der dritte Täter und Sohn des 39-Jährigen ist noch minderjährig und wartet noch auf seinen Prozess vor dem Jugendgericht.
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