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100 Tage Schutz vor Hass – und die Meinungsfreiheit lebt noch!

Die Community musste von der Anti-Rassismusstrafnorm noch nicht Gebrauch machen.

Schutz vor Hass
(Symbolbild: Unsplash, Bearbeitung: Mannschaft)

Seit 1. Juli gilt in der Schweiz die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm (MANNSCHAFT berichtete). Zum Einsatz kam das erweiterte Gesetz in diesen 100 Tagen noch nicht. Im Abstimmungskampf warnten die Gegner*innen vor dem Tod der Meinungsfreiheit. Nun, da die Meinungsfreiheit weiterhin quicklebendig ist, sagen sie: Schwule und Lesben brauchen diesen Schutz nicht.

Bereits Schwulenwitze am Stammtisch könnten eine Anzeige zur Folge haben, eine «kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität» wäre nicht mehr möglich! Diese Prognose formulierte der damalige EDU-Präsident Hans Moser für das Stimmvolk. Im Kampf gegen die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm und den Schutz vor Hass ignorierten die Gegner*innen, dass es beim Gesetz um einen Schutz vor extremer Hetze und Gewalt geht.

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