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«Safe Sport Code»: Keine Dis­krimi­nie­rung und sex­ua­lisierte Ge­walt mehr?

Ein «Safe Sport»-Zentrum soll gegründet werden – unterstützt vom deutschen Bundesinnenministerium

Safe Sport
Symbolfoto: Braden Collum / Unsplash

2026 soll das Zentrum für sicheren Sport in den Regelbetrieb gehen. Das vom BMI unterstützte Mammutprojekt nimmt langsam Gestalt an. Ein neues Gutachten soll für mehr Klarheit sorgen.

Sport in Deutschland soll gewaltfreier werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und Athleten Deutschland veröffentlichten dazu am Dienstag ein Rechtsgutachten zur Gründung des geplanten Zentrums für Safe Sport (ZfSS) sowie den dazugehörigen Entwurf eines Safe Sport Codes (SSC). Dieser Code soll verbotene Handlungen und Missstände im organisierten Sport regeln (MANNSCHAFT berichtete) und dem Zentrum das Recht einräumen, unter bestimmten Voraussetzungen Aufarbeitungsprozesse einzufordern – ähnlich des Codes im Kampf gegen Doping.


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Auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat war Ende 2022 ein Dialog zur Schaffung des Zentrums für Safe Sport gestartet worden. Das in Auftrag gegebene Gutachten sollte neben der Erstellung des Safe Sport Codes vor allem rechtliche und organisatorische Fragen klären, die im Verlaufe dieses Dialogs aufkamen.


«Das Gutachten sollte nun die Grundlage bilden für die weiteren Diskussionen und Entscheidungsfindungen im Aufbauprozess des unabhängigen Zentrums für Safe Sport», sagte Michaela Röhrbein, Vorstand Sportentwicklung des DOSB.

Safe Sport
Nancy Faeser (SPD) spricht bei der Eröffnung der bundesweit zentralen Ansprechstelle Safe Sport (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Szenarien für Meldungseingänge
Das ZfSS soll 2026 in den Regelbetrieb gehen und jährlich rund sechs Millionen Euro kosten. Der im Gutachten entwickelte Code dient als verbindliches Regelwerk und definiert fünf verbotene Handlungen: physische Gewalt, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung (z.B. auf Grund von sexueller Orientierung, MANNSCHAFT+ berichtete) sowie Vernachlässigung.

Das Gutachten schlägt ausserdem vor, wie wesentliche Schritte des Sportstrafverfahrens aussehen könnten. Hierbei werden etwa verschiedene Szenarien für Meldungseingänge sowie konkrete Abläufe für Untersuchungs-, Sanktions- und Rechtsmittelverfahren bedacht. Voraussetzung sei, dass die Sportorganisationen das Regelwerk akzeptieren und sich dem Regelungssystem anschliessen, hiess es in der Mitteilung des Vereins Athleten Deutschland. Diese Bindungswirkung müsse in einem nächsten Schritt hergestellt werden.


Nach Meinung des Dachverbandes muss der Staat nun bestimmte Rahmenbedingungen schaffen, damit das ZfSS seine Aufgaben wahrnehmen kann. Dazu zählt laut Gutachten etwa die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Datenverarbeitung durch das ZfSS und der Sportorganisationen.

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Das Logo «Deutscher Olympischer Sportbund» (DOSB) (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

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