Rheinland-Pfalz startet Bundesratsinitiative für Trans- und Intersexuelle
Rheinland-Pfalz startet eine Bundesratsinitiative, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, das Transsexuellengesetz durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung zu ersetzen. „Derzeit müssen transidente Menschen, also Menschen, die sich als Frau fühlen, obwohl sie bei Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden oder umgekehrt, zwei teure Gutachten vorlegen, um ihren Vornamen ändern zu können. Die Begutachtungspflicht wird von den Betroffenen meist als sehr belastend und entwürdigend empfunden. Daher wollen wir die Namensänderung durch ein einfaches verwaltungsverfahren ermöglichen“, so Christiane Rohleder, Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle.
„Ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden, sondern sollte direkt mit der Umsetzung des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht verbunden werden“, so Rohleder weiter. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in diesem Beschluss im Oktober 2017 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen (intersexuelle Menschen). Des Weiteren betont das BVerfG, dass der Zuordnung zu einem Geschlecht für die individuelle Identität des Menschen herausragende Bedeutung zukommt. Daher fordert das BVerfG den Gesetzgeber auf, bis Ende des Jahres entweder die Eintragung eines dritten Geschlechts neben männlich und weiblich zu ermöglichen oder ganz auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten.
Rheinland-Pfalz unterstützt auch einen Gesetzesantrag des Landes Berlin mit dem das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) ausdrücklich um das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen und der geschlechtlichen Identität erweitert werden soll. „Die ausdrückliche Regelung, dass niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf, stellt eindeutig klar, dass diese Identität vom Grundgesetz geschützt ist und nicht aufgrund politischer Entscheidungen mit einfacher Mehrheit wieder vom Schutz ausgenommen werden kann. Hier müssen wir auch aus der Geschichte lernen, da bis 1969 auch unter der Geltung des Grundgesetzes homosexuelle Handlungen unter Männern noch strafbar waren“, so Rohleder.
Das könnte dich auch interessieren
Wien
Ein Leuchtturm namens Magnus: Das neue Zentrum für sexuelle Gesundheit
Wien bekommt ab 2026 ein neues Zentrum für sexuelle Gesundheit: Magnus* Ambulatorium für sexuelle Gesundheit: ein einzigartiges Kompetenzzentrum für Prävention, Testung, Behandlung und Beratung.
Von Newsdesk Staff
Gesundheit
News
HIV, Aids & STI
Österreich
Kommentar
«Man tritt nicht nach Schwächeren, die schon fast am Boden liegen»
Jacques Schuster, Chefredakteur der Welt am Sonntag hat einen in vielerlei Hinsicht gestrigen Text gegen LGBTIQ verfasst. Unser Autor antwortet mit einem Gegenkommentar*.
Von Kriss Rudolph
Pride
Deutschland
Queerfeindlichkeit
Podcast & Radio
«Wir waren das erste homosexuelle Paar auf dem Roten Teppich in Cannes»
Jannik Schümann war am Sonntag Gast in der «Hörbar Rust» von Radioeins (RBB). Der offen schwule Schauspieler, Musicaldarsteller und Synchronsprecher sprach über seine Spielleidenschaft, über Rosenstolz und sein Coming-out.
Von Newsdesk Staff
Deutschland
Schwul
Deutschland
CSD in Grevesmühlen feiert Premiere – Rechte halten dagegen
Mit dem Motto «Unsere Liebe ist stärker als Euer Hass» setzt der CSD Grevesmühlen ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz. Doch nicht alle teilen diese Werte, wie Teilnehmer*innen einer Gegendemo zeigten.
Von Newsdesk/©DPA
Pride
Queerfeindlichkeit
News