Rat des Evangelischen Kirchenbundes befürwortet Eheöffnung
Das beschloss der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK in seiner Sitzung vom 29. August
Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK hat in seiner Sitzung vom 29. August 2019 beschlossen, die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare auf zivilrechtlicher Ebene zu befürworten. Der Rat hat zudem entschieden, den Mitgliedkirchen des Kirchenbundes zu empfehlen, einen «allfällig erweiterten zivilrechtlichen Ehebegriff» als Voraussetzung für die kirchliche Trauung zu übernehmen.
In einem Interview mit den Zeitungen der Tamedia hatte sich der höchste Reformierte der Schweiz, Gottfried Locher, kürzlich klar für eine Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. «Auch Homosexualität entspricht Gottes Schöpfungswillen», sagt er. Nun folgte der Beschluss des Evangelischen Kirchenbundes SEK.
Bibel gibt Ablehnung von Homosexualität nicht her
Die Gewissensfreiheit für Pfarrerinnen und Pfarrer bezüglich der kirchlichen Trauung für gleichgeschlechtliche Paare sollte in den Reglementen der Mitgliedkirchen gewahrt bleiben, so der Vorschlag des Rates an die Mitgliedkirchen weiter. Wie es in einem Communiqué des SEK heisst, wird empfohlen, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in die Trauregister einzutragen und sie liturgisch gleich zu gestalten wie die Trauung heterosexueller Paare.
«Sexuelle Orientierung kann man sich nicht aussuchen Die Abgeordnetenversammlung hatte im Juni 2019 als Position festgehalten, dass sich in der Vielfalt der sexuellen Orientierung die Fülle des göttlichen Schöpfungshandelns widerspiegelt: «Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.»
Auf dieser Grundlage hat der Rat entschieden, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu befürworten und die Trauung für alle zu empfehlen. Zu Fragen der Adoption und Reproduktionsmedizin werde der Kirchenbund zu einem anderen Zeitpunkt Stellung beziehen, heisst es.
Im Zentrum der Kirche stehe das Bekenntnis zu Jesus Christus. Die Frage des Eheverständnisses habe nach Ansicht des Rats keinen Bekenntnischarakter. Das christliche Bekenntnis sei die starke Grundlage, die innerhalb der evangelisch-reformierten Kirche unterschiedliche Positionen und Ehebilder zulässt.
Aufgrund dieser Überlegungen will der Rat der Abgeordnetenversammlung anlässlich ihrer Sitzung Anfang November 2019 eine Vorlage zur Ehe für alle mit Empfehlungen an die Kantonalkirchen für die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare unterbreiten. Entscheide zur kirchlichen Trauung lägen in der Kompetenz der Kantonalkirchen. Die Abgeordnetenversammlung werde als Legislative am 4. November 2019 über Empfehlungen entscheiden.
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Die Einheit in Vielfalt sei Teil des reformierten Selbstverständnisses. «Zur reformierten Kirche gehören unterschiedliche theologische Strömungen. Diese verschiedenen Stimmen sind wichtig für das Ringen um Wahrhaftigkeit», so Gottfried Locher, Ratspräsident des Kirchenbundes. Dem Rat sei es ein Anliegen, auch nach dem demokratischen Entscheid der Abgeordnetenversammlung den Weg als Kirche gemeinsam weiterzugehen.
Auf politischer Ebene geht es dagegen nur langsam vorwärts: Im Juni hatte der Nationalrat die Frist für die Ehe für alle ohne Gegenstimmen bis Sommer 2021 verlängert. Somit zeigt das Parlament immerhin seine Bereitschaft, die Eheöffnung voranzutreiben und ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.
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