«Kraftvolles Signal»: Geschlecht einfacher anpassen beim Standesamt
Die Verbände zeigen sich erfreut
Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt anpassen können. Das sieht ein am Donnerstag in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor.
Es soll das Transsexuellengesetz ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäss und diskriminierend empfunden wird (MANNSCHAFT berichtete). Nach Ansicht von Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* «ein kraftvolles Signal». Man begrüsse sehr, «dass dieser erste wichtige Schritt in Richtung eines Selbstbestimmungsgesetzes unternommen wurde. Es ist ein Grundrecht, in der eigenen geschlechtlichen Identität anerkannt zu werden. Die Eckpunkte sehen viele wegweisende Verbesserungen vor.»
Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V. begrüsst das Konzept. Andrea Ottmer, Gründungsmitglied und 2. Vorsitzende der dgti: «Dieses Eckpunktepapier beschreibt einen humanen, dem Grundgesetz entsprechenden Umgang mit TIN*Personen, nun muss die Ampel nur noch möglichst schnell liefern.» (TIN steht für trans, inter und non-binär, Anm. d. Red.).
Man begrüsse es ausserordentlich, «dass die Forderungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, des Bundesratsss und weiteren Institutionen sowie der Community endlich umgesetzt werden sollen und verleihen der Hoffnung Ausdruck, dass sich das künftige Selbstbestimmungsgesetz an diesen Eckpunkten orientiert und damit das Menschenrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung respektiert.»
Wenn die Neuregelung so wie geplant umgesetzt wird, ist bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich, ob es sich um einen trans, inter oder einen nicht-binären Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht verlangt werden.
Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern. Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heisst es in dem von den beiden Ministerien formulierten Eckpunkte-Papier: «Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.»
Auch möchte die Bundesregierung trans und inter Menschen für erlittenes Leid durch Körperverletzungen, wie Zwangssterilisationen oder Zwangsscheidungen entschädigen. Dieser Schritt ist laut LSVD seit Jahrzehnten überfällig. Der Gesetzgeber sollte die Hürden für diese Entschädigungen niedrig halten, heisst es in einer Pressemitteilung.
Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wiesen ausdrücklich darauf hin, ihr geplantes Gesetz werde keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Massnahmen enthalten. Solche Massnahmen würden weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.
«Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend», sagte Paus. Buschmann sagte: «Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.»
In Linz wurde nach der Pride eine Gruppe von trans Mädchen verprügelt: Sie wollten in einem Schnellrestaurant auf die Toilette gehen (MANNSCHAFT berichtete).
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