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Hessen will Diskriminierung bei der Blutspende beenden

Die Bundesärztekammer soll eine diskriminierungsfreie Blutspendepraxis auf dem bisherigen Sicherheitsniveau umsetzen

Die Grünen im hessischen Landtag bringen an diesem Donnerstag zusammen mit der CDU einen Antrag zum Ende der Diskriminierung bei der Blutspende ins Parlament ein. Dazu ist eine Aktuelle Stunde unter dem Titel «Jedes Blut ist rot und rettet Leben – Diskriminierung bei der Blutspende beenden» angesetzt.

In dem Antrag der beiden Regierungsparteien wird darauf verwiesen, dass der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2015 erklärt hat, dass ein pauschales Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer unzulässig sei.

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Der Landtag bittet nun die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transfusionsgesetzes vorzulegen, wonach die Bundesärztekammer zur Überprüfung der Hämotherapierichtlinie in angemessenen Zeitabständen verpflichtet ist. Die Bundesärztekammer soll über die Landesärztekammer vor diesem Hintergrund, die Hämotherapie-Richtlinie gemäss aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisieren und – wie in anderen Staaten – eine diskriminierungsfreie Blutspendepraxis auf dem bisherigen Sicherheitsniveau umsetzen.

In dem Antrag heisst es, der Landtag betone die überaus wichtige Bedeutung von Blut- und Plasmaspenden. «Für zahlreiche Operationen, in der Notfallmedizin und in der medizinischen Therapie sind Blutkonserven unverzichtbar. Für viele Erkrankungen sind aus menschlichem Blut gewonnene Präparate zudem oft die einzige Behandlungs- oder Heilungsmöglichkeit. Spenderinnen und Spender helfen deshalb mit ihrer Spende Leben zu retten.»


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Das regelmässige Blutspenden stelle stets auch stets eine Kontrolle der eigenen Gesundheit dar, heisst es in dem Antrag weiter: «Vor jeder Spende werden Blutdruck und Temperatur überprüft, der Hb-Wert des Blutes wird ermittelt und mit einem Anamnesebogen wird der Gesundheitszustand abgefragt. Das gespendete Blut wird auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Syphilis und HIV untersucht, sollten hier Indikatoren festgestellt werden, wird die spendende Person umgehend persönlich benachrichtigt.»

Der Landtag soll mit dem Antrag hervorheben, dass die Sicherheit der Empfänger*innen von Blutspenden oberste Priorität hat. Die Kombination hoher Teststandards mit einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Auswahl von Spendenden hat sich in Deutschland grundsätzlich bewährt. In der jüngst geänderten Fassung des Transfusionsgesetzes wird festgeschrieben, dass die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer
Rückstellung von bestimmten Personengruppen von der Spende führt, zu überprüfen ist, sofern neue medizinische, wissenschaftliche oder epidemiologische Erkenntnisse vorliegen.

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Der Landtag soll zudem feststellen, dass der Europäische Gerichtshof im Jahr 2015 erklärt hat, dass ein pauschales Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer unzulässig ist. Seit
2017 enthält die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Hämotherapie kein generelles
Blutspendeverbot mehr, sondern schreibt eine Rückstellung von zwölf Monaten vor. Mit
der Voraussetzung zur Enthaltsamkeit seien schwule und bisexuelle Männer jedoch faktisch von der Blutspende ausgeschlossen. Weder sexuelle Orientierung, noch Geschlechtsidentität per se, sondern das individuelle Risikoverhalten sollte Massstab dafür sein, wer Blut spenden darf.


Die Debatte im Landtag kann man ab 10.15 Uhr im Livestream verfolgen.

Bereits am Mittwoch war die Blutspendepraxis Thema in NRW: Dort wurde in einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP beschlossen, dass die Diskriminierung von bi- und homosexuellen Männern und transsexuellen Menschen bei der Blutspende beendet werden muss.


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