Gesetzentwurf zur Dritten Option kommt nicht voran
Der Innenausschuss setzte die für Mittwoch geplante Abstimmung ab
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages stimmt am Mittwoch nun doch nicht über den umstrittenen Gesetzentwurf zur Dritten Option ab. Dabei eilt die Zeit. Nach dem Karlsruher Urteil muss das neue Gesetz bis zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Der Innenausschuss setzte die für Mittwoch geplante Abstimmung ab. Der LGBTIQ-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg, teilte dazu mit:
„Der Regierungsentwurf zur Dritten Option ist dringend reformbedürftig. Die Kritik der Sachverständigen im Innenausschuss war vernichtend. Konkrete Änderungsvorschläge liegen seit Monaten auf dem Tisch und die Zeit drängt. Die nächsten Tage müssen Union und SPD nun endlich nutzen, sich auf eine Überarbeitung des Seehofer-Murks zu einigen. Die unnötige Attestpflicht muss fallen. Der Gesetzentwurf muss geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung endlich respektieren.“
Zuvor hatte sein Grünen-Kollege Sven Lehmann seinem Unmut Luft gemacht:
Lehmann hatte ebenfalls im Vorfeld „große Mängel“ am Gesetzentwurf kritisiert. Etwa den Zwang zum Attest: „Der ärztliche Attestzwang ist nicht mehr zu halten. Der Vorschlag, Menschen mit Hilfe eines ärztlichen Attestes nach Geschlechtern zu kategorisieren, widerspricht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes“, so Lehmann.
Der Kölner Bundestagsabgeordnete zitierte aus einem Urteil der Karlsruher Richter, wonach sich „das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird“. Das sei wissenschaftlicher Konsens.
66.3% sagen NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative
Am Dienstag hatte die Bundesvereinigung Trans* 42.143 Unterschriften zu ihrer Kampagne Gleiches Recht für jedes Geschlecht übergeben.
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