Gericht entscheidet über Bleiberecht von Lesbe aus Uganda
Im BAMF glaubt man Diana Namusoke nicht, dass sie lesbisch ist
Am Montag wird das Verwaltungsgericht Augsburg über den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke entscheiden. Die 50-Jährige ist vor sechs Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben als lesbische Frau in Gefahr war.
Diana aus Uganda traute sich in ihrer ersten Asylanhörung nicht, über ihre Homosexualität zu sprechen. Gemeinsam mit der Münchner Lesbenberatungsstelle LeTRa und anwaltlicher Hilfe reichte sie im April 2018 einen Asylfolgeantrag ein. Obwohl sie als Lesbe einer vulnerablen Gruppe angehört, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Asylantrag im Oktober 2018 abgelehnt – ihre Glaubwürdigkeit wurde angezweifelt (MANNSCHAFT berichtete). Da sie daraufhin akut abschiebegefährdet war, wurde ihr von einer evangelischen Gemeinde in Berlin Kirchenasyl gewährt. Seither hält sie sich dort auf, teilte LeTRa am Montag mit.
LeTRa begleitete das Kirchenasyl mit einer Mitmach-Kampagne und einer Online-Petition, die von aktuell fast 70.000 Menschen unterzeichnet wurde. Über Namusoke wurde seitdem in zahlreichen Medien berichtet. Seit über drei Jahren ist sie in einer festen Beziehung mit einer Frau.
«Diana Namusoke kämpft nun schon so lange um ihr Bleiberecht. In Uganda lebte sie in ständiger Angst um ihr Leben und auch in Deutschland konnte sie sich keine sichere Zukunft aufbauen. Dass das BAMF und die Gerichte das Recht auf Asyl so sehr aushöhlen, ist ein Skandal», kommentiert Julia Serdarov, die bei LeTRa Geflüchtete berät und begleitet. Bei LeTRa seien derzeit etwa 150 Geflüchtete angebunden, von denen die Mehrheit aus Uganda geflüchtet sei. Die meisten der Asylanträge würden abgelehnt. Etwa 70 ugandische Klientinnen warteten laut LeTRa derzeit auf ihr Gerichtsverfahren.
Seit 2014 steht auf Homosexualität lebenslängliche Haft, die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität wird laut Gesetz mit 7 Jahren Haft bestraft. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen die Bevölkerung immer wieder gegenüber LGBTIQ auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LGBTIQ. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LGBTIQ aufgerufen.
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Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.
Im Januar war der homophobe Langzeitherrscher Yoweri Museveni als Präsident wiedergewählt worden. Gegen ihn wurden Betrugsvorwürfe laut (MANNSCHAFT berichtete).
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