Gemischte Reaktionen auf Änderung des Geschlechtseintrags
Minderjährige und Personen unter Beistandschaft sollen nicht mehr alleine entscheiden dürfen
Die Schweiz will die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfachen, allerdings mit neuen Einschränkungen bei Minderjährigen und Personen unter Beistandschaft.
Am 26. Mai sprach sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats für die Vorlage des Bundesrats zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister aus. Der Entscheid fiel mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Änderung soll in Zukunft mit einem «einfachen Verfahren» möglich sein. «Entsprechend kann jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, das Geschlecht wechseln zu wollen, eine Änderung des Eintrags bewirken. Dies geschieht durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt», schreibt die Kommission in einer Medienmitteilung.
Schwieriger wird es für Minderjährige und Personen unter Beistandschaft, die neu eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretung benötigen. Einige Kommissionsmitglieder versuchten, auf dieses Erfordernis zu verzichten, «da sich viele betroffene Jugendliche in schmerzhaften Konflikten mit ihren Eltern befinden und es für sie eine zu grosse Erschwernis bedeuten würde». Mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten wurde dieser Antrag jedoch abgelehnt.
Transgender Network Switzerland TGNS begrüsste die Vereinfachung der Änderung des Geschlechtseintrags. Die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung bezeichnete die Organisation auf Facebook hingegen als «ganz, ganz schlecht»: «Die Mehrheit will Minderjährigen und Menschen unter Beistandschaft Rechte wegnehmen, die sie heute haben. Sie sollen nicht mehr alleine die Änderung beantragen dürfen.»
Die Vorlage kommt nun in den Ständerat. Dazu TGNS: «Wir kämpfen weiter – damit alle trans Menschen einen passenden Geschlechtseintrag haben können!»
In Ungarn sollen trans Menschen hingegen sämtliche Rechte verlieren (MANNSCHAFT berichtete). Am 20. Mai verabschiedete das Parlament ein neues Sammelgesetz, das unter anderem eine rechtliche Anpassung des Geschlechtseintrags verbietet. Damit verlieren trans und inter Menschen nun jegliche rechtliche Anerkennung in dem Land.
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