Urteil in Wien: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt
Der Verfassungsgerichtshof hat gegenüber Verwaltungsgerichtshof und Innenminister ein Machtwort gesprochen: Auch Enbys haben Anspruch auf eine adäquate Bezeichnung ihres Geschlechts im Personenstandsregister und auf gänzliche Streichung des Geschlechtseintrags.
Von Newsdesk Staff |