Bundesverband Trans* erinnert an den Fall Marie-Louise Vollbrecht
«Angriff auf trans Verbände laufen mit einem funktionierenden Rechtssystem ins Leere»
Zum Transgender Day of Visibility (TDoV) äusserte sich der Bundesverband Trans* am Freitag nochmals zur Causa Vollbrecht, also zur umstrittenen Berliner Biologin, die an der Humboldt-Universität promoviert.
Wir erinnern uns: Am 22. März fand das Gerichtsverfahren von Marie-Louise Vollbrecht gegen den Bundesverband Trans* vorm Landgericht Köln seinen Abschluss (MANNSCHAFT berichtete). Es ging darum, dass Vollbrecht den BVT*, die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) sowie TransInterQueer e.V. im Jahr zuvor abgemahnt hatte.
«Kern des Rechtsstreits war Vollbrechts Antwort auf die Behauptung der Trans-Aktivisten, dass ‹queere› und transsexuelle Personen von den Nationalsozialisten verfolgt worden seien», so die Neue Zürcher Zeitung. «Vollbrecht wies das zurück und deutete in einem Tweet an, dass Transsexuelle, anders als Juden, Möglichkeiten gehabt hätten, der Vernichtung zu entgehen. Damit trat sie einen Sturm los.» Der Hashtag #MarieLeugnetNSVerbrechen wurde vielfach verwendet. Ihr wurde sogar eine Nähe zur NPD zugeschrieben.
«Gegen trans-feindliche Berichterstattung» Von Seiten des BVT* heisst es in einer verkürzter formulierten Pressemitteilung vom Freitag: Grund sei die Nutzung eines Hashtags in einem Tweet eines Social Media Kanals gewesen. Dieser Kanal habe die Petition «Gegen trans-feindliche Berichterstattung» begleitet, die der BVT*, die dgti, TransInterQueer e.V. und die Inter*Trans*Beratung Queer Leben im Juni 2022 gestartet hatten.
Bei der Verhandlung im März liess Vollbrecht durch ihre Anwältin erklären, dass sie auf ihre Ansprüche verzichte; sie selbst war vor Gericht nicht anwesend. Mit dem Verzicht habe sich ihre Anschuldigung, der BVT* hätte ihre Rechte verletzt, «als unhaltbar erwiesen», betont der BVT* jetzt noch einmal in einer Pressemitteilung.
Nora Eckert vom BVT*-Vorstand sagt anlässlich des TDoV rückblickend: «Viel Wind und nichts dahinter, liesse sich ihr Scheitern umschreiben – womit Vollbrecht die vollen Prozesskosten zu tragen hat. Zudem zeigt sich, dass ihr Angriff auf trans Verbände mit einem funktionierenden Rechtssystem nur ins Leere laufen konnte.»
Guter Ruf wiederhergestellt? Ganz so eindeutig haben allerdings nicht alle – auch nicht alle Medien – den Ausgang des Gerichtsverfahrens beurteilt. So berichtete etwa die NZZ, anders als Nora Eckert jetzt behauptet: «Das Kölner Oberlandesgericht stellt in einem aktuellen Beschluss trotzdem den guten Ruf der Doktorandin wieder her. Und es durchschaut die Manöver der Aktivisten.»
Demnach dürfe man der Biologin Vollbrecht zwar die Leugnung von NS-Verbrechen vorwerfen – «aber nur, wenn man Transaktivist ist», so die NZZ.
Darauf reagierte der dgti mit den Worten: «Es ist schon bemerkenswert, wenn Vollbrecht sich erneut als Opfer zu inszenieren versucht. (…) Festzustellen ist, dass von dem ‹Sieg über Transaktivisten›, wie die NZZ zunächst schrieb, nichts übrigbleibt. Frau Vollbrecht ist krachend damit gescheitert, gegen uns als Verband vorzugehen.»
Anlässlich des TDoV erklären vier Vereine, eine «Miss Germany»-Teilnehmerin, eine RTL-Dschungelcamperin, eine Aktivistin, ein Autor und zwei Politiker, was ihnen der 31. März bedeutet (MANNSCHAFT+ berichtete).
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