Urteil: Homopaare müssen Kinderwunschbehandlung selbst zahlen
Eine lesbische und unfruchtbare Fraun hatte geklagt
Eine unfruchtbare homosexuelle Frau streitet mit einer Krankenkasse über die Übernahme der Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung. Sie zieht bis vor das Bundessozialgericht. Nun gibt es ein Urteil.
Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung durch die Krankenkasse. Die Versicherung müsse nur aufkommen, wenn ausschliesslich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden, nicht aber bei der Verwendung von Spendersamen, urteilte der 1. Senat am Mittwoch.
Im konkreten Fall hatte eine lesbische und unfruchtbare Klägerin aus Aschaffenburg die Erstattung der Kosten einer Kinderwunschbehandlung verlangt. Die Hanseatische Krankenkasse in Hamburg hatte dies abgelehnt. Dagegen klagte die Frau, blieb in den Vorinstanzen aber ohne Erfolg.
Das Bayerische Landessozialgericht hatte argumentierte, Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden – dass also eine sogenannte homologe Insemination durchgeführt wird. Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe bestehe aber die Notwendigkeit, Spendersamen eines Dritten im Rahmen einer heterologen Insemination zu verwenden.
Dies sei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren. Die Unterscheidung der Behandlungsmethoden sei aus Gesichtspunkten des Kindeswohls gerechtfertigt, da ein Kind bei einer homologen künstlichen Befruchtung – anders als bei der heterologen Insemination – automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe.
Die Klägerin sah in der Entscheidung insbesondere eine Verletzung des Gleichheitssatzes. Das BSG in Kassel wies die Revision nun jedoch als unbegründet zurück. Die Privilegierung der homologen gegenüber der heterologen Insemination verstosse nicht gegen den Gleichheitssatz, da sie ebenso für unfruchtbare heterosexuelle Paare gelte.
Auch die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe zwinge nicht zu einer anderen Bewertung. «Der Gesetzgeber wollte hiermit zwar die gleichgeschlechtliche Ehe an die gemischtgeschlechtliche Ehe angleichen. Aus diesem Anliegen folgt aber nicht die Pflicht, die zeugungsbiologischen Grenzen einer solchen Ehe mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen», begründeten die Kasseler Richter ihre Entscheidung.
In Israel haben sich letztes Jahr schwule Väter das Recht auf Leihmutterschaft erkämpft (MANNSCHAFT berichtete).
Das könnte dich auch interessieren
Europa
Wie queere Paare in Ungarn mehr Rechte bekommen könnten
Im rechtspopulistisch regierten Ungarn sind Ehen zwischen queeren Partner*innen verboten. Nun macht die Justiz Druck auf das Parlament. Um welche Erleichterungen geht es?
Von Newsdesk/©DPA
Queerfeindlichkeit
News
Justiz
USA
Harvey Milk: US-Marine will Namen des schwulen Helden tilgen
Unter US-Präsident Donald Trump ist Diversität im Militär nicht gewünscht. Das soll laut Medienberichten auch bei den Namen der Schiffe der US-Marine zum Ausdruck kommen. Es trifft Harvey Milk.
Von Newsdesk Staff
News
Aktivismus
International
Fussball
EM mit Lena Oberdorf? Schnelle Entscheidung über Teilnahme
Kommt sie in der Schweiz zum Einsatz? Noch vor der Vorstellung des EM-Kaders der deutschen Fussballerinnen will der DFB den Fall Lena Oberdorf geklärt haben.
Von Newsdesk/©DPA
Lesbisch
Sport
Schweiz
Deutschland
News
Aus Schwulenhass erschossen? US-Schauspieler Jonathan Joss ist tot
Der «King of the Hill»-Star starb bei einem Nachbarschaftsstreit in Texas. Sein Ehemann meint, er wurde ermordet.
Von Newsdesk Staff
Serie
People
Film