Urteil: Behörden sollen Geschlechtsänderung auch ohne OP anerkennen
Die Kläger waren in ihren Dokumenten als Frauen vermerkt, definieren sich aber als Männer
Behörden sollen die offizielle Änderung der Geschlechtsidentität nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur nach einer operativen Anpassung der Geschlechtsmerkmale anerkennen. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung zwei trans Personen teilweise Recht, die gegen Rumänien vor Gericht gezogen waren.
Nationale Gerichte hatten die beiden gezwungen, sich zwischen einer von ihnen nicht gewünschten OP und der Nicht-Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität zu entscheiden. Dies sei eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. (Nummern 2145/16 und 20607/16)
Die beiden Kläger waren in ihren Dokumenten als Frauen vermerkt, definieren sich aber als Männer. Sie hatten beantragt, ihre Vornamen und ihren offiziellen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Behörden hatten dies abgelehnt. Einer der beiden unternahm schliesslich die geforderte Operation und erhielt daraufhin seine neuen Dokumente mit männlichem Geschlechtsvermerk.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof fand am Dienstag keine ausreichende Grundlage, auf der die Änderung der Angaben in den Papieren abgelehnt worden war. Der strikte Ansatz der rumänischen Behörden habe die Klagenden für einen unberechtigt lange Zeit in eine schmerzliche Situation versetzt. Rumänien muss den beiden dem Urteil zufolge nun je 7500 Euro für immaterielle Schäden zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat und ist für den Schutz der Menschenrechte in deren 47 Mitgliedstaaten zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union.
Ein weitere Entscheidung über LGBTIQ steht noch aus: Die Menschenrechtskommissarin des Europarates Mijatović hatte im vergangenen Jahr erklärt, dass das Fehlen einer rechtlichen Anerkennung für schwule und lesbische Paare in Rumänien eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellt. Dieses Jahr soll der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden (MANNSCHAFT berichtete).
Das könnte dich auch interessieren
News
Sonderregister für trans Personen? Bundesregierung «kassiert Pleite»
Seit bald einem Jahr ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dies erleichtert TIN-Personen die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags. Das Innenministerium wollte per Verordnung ein stark kritisiertes «Sonderregister» im Bundesrat durchsetzen.
Von Newsdesk Staff
Deutschland
TIN
News
Neuer Umfragerekord für AfD in Sachsen-Anhalt
In einem Jahr wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Die queerfeindliche AfD liegt in den Umfragen vorn und baut ihren Vorsprung noch aus. Auch Alice Weidel legt bei Sympathiewerten zu.
Von Newsdesk/©DPA
Gesellschaft
Deutschland
Schweiz
Drag Queens gegen Zombies – und mehr queere Filmhighlights in Genf
Das Geneva International Film Festival präsentiert erstmals wieder zahlreiche Produktionen, die queere Lebensrealitäten, Geschichte und Körperlichkeit in den Fokus rücken.
Von Newsdesk Staff
News
Drag
Kultur
Film
USA
Trump ehrt ultrarechten Charlie Kirk mit Freiheitsmedaille
Mehr als einen Monat nach dem Tod Charlie Kirks ehrt Trump den rechten Aktivisten. Fast zeitgleich macht sein Aussenministerium mit einer Drohung Ernst.
Von Newsdesk/©DPA
Deutschland
Queerfeindlichkeit
Religion
News