Tschechien: Gesetz zur Eheöffnung nimmt erste Hürde
Aber auch ein Gegenentwurf ist auf dem Weg
Ein Gesetzentwurf über die Eheöffnung in der Tschechischen Republik hat eine Hürde im Unterhaus des Parlaments genommen. Ob es jedoch zum Gesetz wird, ist wegen der bevorstehenden Wahl im Herbst ungewiss.
Über den Gesetzentwurf zur Ehe für alle («Manželstvi Pro Všechny») wird schon seit drei Jahren im Parlament debattiert (MANNSCHAFT berichtete): Es hat die parlamentarischen Fraktionen gespalten, da die Abgeordneten innerhalb ihrer Parteien sowohl dafür als auch dagegen gestimmt haben. Zu den Befürworter*innen gehört František Kopřiva von der Piratenpartei.
Rund die Hälfte der EU-Länder hat die Ehe geöffnet. (In der Schweiz findet im Herbst dazu ein Referendum statt – MANNSCHAFT berichtete.) In der Tschechischen Republik können gleichgeschlechtliche Paare seit 2006 immerhin Eingetragene Partnerschaften eingehen. Das hat zwar einige Benachteiligungen beseitigt, gleichgeschlechtliche Paare sind aber nicht gleichberechtigt mit heterosexuellen Paaren, insbesondere in rechtlichen Fragen wie der Adoption oder bei Eigentumsrechten.
Mit dem neuen Gesetzentwurf, der in erster Lesung angenommen wurde und vor einer endgültigen Abstimmung in die Ausschüsse geht, soll das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend geändert werden, dass die Ehe eine Vereinigung von «zwei Personen» anstelle von «einem Mann und einer Frau» ist.
Jener Gruppe von Abgeordneten, die die Gesetzesvorlage ablehnen wollte, fehlten sechs Stimmen unter 93 anwesenden Abgeordneten, wie Reuters berichtet.
In der gleichen Sitzung ging auch ein Gegengesetz durch die erste Abstimmung. Es will in der Verfassung des Landes festschreiben, dass die Ehe von Mann und Frau gesetzlich geschützt werden.
Da die Gesetzentwürfe auch die obere Kammer, den Senat, passieren und vom Präsidenten unterzeichnet werden müssen, um Gesetz zu werden, ist es ungewiss, ob genug Zeit bleibt, um vor den Wahlen im Oktober eine endgültige Abstimmung zu erreichen.
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