«Ich brauche keinen Staat, der mich vor mir selbst schützt»

Ein Gastkommentar zum deutschen Transsexuellengesetz von Oberstleutnant Anastasia Biefang, der stellvertretenden Vorsitzenden von QueerBw

Oberstleutnant Anastasia Biefang ist stellvertretende Vorsitzende von QueerBw
Oberstleutnant Anastasia Biefang ist stellvertretende Vorsitzende von QueerBw

Seit 1981 gibt es in Deutschland das Transsexuellengesetz – kurz: TSG. es regelt die Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um eine Vornamens- und Personenstandsänderung gesetzlich zu erreichen. Es ist bis heute der offiziell einzige Weg in Deutschland, wie eine transidente Person ihren bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag legal ändern kann. In ihrem Gastkommentar* für MANNSCHAFT fragt Anastasia Biefang: Wieso macht es uns der Staat so schwer, so zu sein, wie wir sind?

Seit fast 40 Jahren bestimmt das Transsexuellengesetz den rechtlichen Weg für transidente Menschen zu ihrem eigentlichen Geschlecht. Auch wenn es zu Anfang als fortschrittlich für seine Zeit galt, wird es heute als stark diskriminierend und nicht mehr zeitgemäss gesehen. In mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurden bestimmte Teile des Gesetzes als nicht vereinbar mit den Grund- und Menschenrechten gewertet. So bestand zum Beispiel lange Zeit der Zwang zur Auflösung der Ehe und der dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit bzw. Sterilisation durch eine geschlechtsangleichende Operation.

2015 habe ich mich diesem Verfahren stellen müssen, um endlich rechtlich anerkannt als Frau leben zu können. Und das ist der springende Punkt. Es ist ein Antragsverfahren, das eine Anerkennung durch ein Gericht gestützt auf zwei unabhängige Gutachten verlangt. Das subjektive Empfinden des eigenen Geschlechts ist für unseren Staat nicht ausreichend, um eine Änderung des Geschlechtseintrages bei transidenten Menschen zu erwirken. Es bedarf der Begutachtung durch Dritte. Fremdbestimmung.

In den Augen des Gesetzgebers sind damit transidente Menschen offenbar unmündige Bürger, die nicht verantwortungsvoll über ihr eigenes Geschlecht entscheiden können. Wir brauchen Begleitung und Begutachtung, müssen uns in einen Prozess der Abhängigkeit von Psychologen, Therapeuten und Richtern begeben, entwürdigende Befragungen über unser Leben gefallen lassen, intimste Einblicke in unser Seelenleben geben, um dann letztlich durch den Staat die Erlaubnis zu erhalten, wir selbst sein zu dürfen. Amtlich begutachtet, beglaubigt und zertifiziert. Endlich staatlich anerkannt. Auch wenn für mich am Ende dieses Prozesses natürlich die Freude im Vordergrund stand, stellte sich mir von Beginn an die Frage, warum ich nicht selbstbestimmt über mein Geschlecht bestimmen darf. Denn: Es ist mein Körper. Es ist meine Identität. Es ist mein Leben. Also meine Verantwortung. Selbstbestimmt.

Bezeichnend war daher auch der Moment, als ich meinem ersten Gutachter gegenüber sass, der mir sagte: «Frau Biefang, wir können auf Transsexualität gar nicht testen. Ich muss Ihnen einfach glauben.» Absurder konnte dieser Prozess für mich gar nicht beginnen. Mir muss einfach geglaubt werden. Steht also in erster Linie meine Glaubwürdigkeit in Frage, meine Kraft zu überzeugen und authentisch zu wirken? Aber was, wenn ich nicht überzeugend wirke? Wenn ich nicht das staatlich-wissenschaftliche Lösungsfeld richtig beschreite? Was dann? Werde ich als Frau nicht anerkannt? Neuer Versuch, neuer Antrag? Oder muss ich mir eine überzeugende Lebensgeschichte ausdenken, welche die vermeintlich richtigen Antworten für das Verfahren bringt?

Dahinter steckt für mich natürlich die Frage nach dem Warum? Wieso macht es mir der Staat so schwer, so zu sein wie ich bin? Der innere Weg zu mir war schon schwierig genug. In meinem Fall hat dieser über 20 Jahre gedauert. Und dann, als ich mich endlich für mich selbst akzeptiert hatte, kam der staatliche TÜV. Wieder eine Hürde. Wieder Vorgaben. Wieder Ängste. Wieder exponiert. Ein eigenes Gesetz für sich zu haben, hebt nicht gleich die Stimmung oder das Selbstwertgefühl. Der staatliche Lichtkegel leuchtet einen aus, ich erlebe das als Ausgrenzung. Ich bin anders, nicht die Norm. Das wird mir kommuniziert.

Die Diskriminierung, die ich in der Gesellschaft in Teilen erfahren habe und erfahre, kommt jetzt daher als Staatsräson. Mir wird kommuniziert, dass ich Hilfe brauche – zu Konditionen, an deren Aushandlung ich keine Teilhabe habe. Entweder dieser Weg – oder keiner. Unterwirf dich – oder wir lassen dich nicht so leben wie du bist.

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Das klingt jetzt vielleicht hart und für einige sicher auch undankbar. Aber ich habe diesen Prozess durchlebt. Ich sass vor Gutachtern und habe intimste Einblicke in mein Seelenleben erdulden müssen, damit diese mir attestieren, dass meine Wahrnehmung von mir auch richtig ist. Und zum Schluss sitze ich buchstäblich vor dem Staat in Gestalt eines Richters, der letztendlich auf der Grundlage der Gutachten und seines Eindruckes meiner Person das letzte Sagen hat. Er bewilligt meinen Antrag – oder auch nicht. Das ist die totale Abhängigkeit, die gelebte Fremdbestimmung.

Ich bekomme das Ja zu meinem Antrag. Meine Aussagen waren ausreichend und glaubwürdig. Es hat mich gut ein Jahr gekostet, Termine mit Gutachtern und etwas mehr als 2000 Euro an Gutachter- und Gerichtskosten.

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Das TSG in der noch heute gültigen Fassung ist eine die individuellen Grund- und Menschenrechte beschneidende Hürde. Und es ist eine völlig unnötige Hürde. Ich brauche keinen Staat, der mich vor mir selbst schützt und mich in ein heteronormatives Menschenbild pressen will. Ich brauche wenn – einen Staat – der mich als selbstbestimmten und mündigen Bürger anerkennt. Darauf aufbauend, bedarf es keiner Sondergesetzgebung. Eine Reform des Personenstandsrechts mit der Möglichkeit eines selbstbestimmten Geschlechtseintrages – welcher zudem auch die Geschlechtervielfalt abseits der Binarität anerkennt – ist der notwendige und einzig richtige Weg.

Der Entwurf, um das Transsexuellengesetz zu reformieren, war reine Augenwischerei.

Ein im Mai 2018 kurzfristig vorgelegter Referentenentwurf für eine Reform des TSG war reine Augenwischerei. Auch wenn das TSG durch den vorgelegten Entwurf abgeschafft worden wäre und die Regelungen ins das Bürgerliche Gesetzbuch und in das Personenstandsgesetz überführt worden wären, bestünde weiterhin die Pflicht einer gutachterähnlichen qualifizierten Beratung, einem gerichtlichen Verfahren sowie bei Verheirateten die Anhörung des Ehepartners. Das Merkmal der Fremdbestimmtheit blieb auch in diesem Entwurf bestehen und es hätte weiterhin keinen gesetzlichen selbstbestimmten Geschlechtseintrag gegeben. Die Kritik von Verbänden, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Aktivisten war entsprechend (MANNSCHAFT berichtete), und der Gesetzentwurf wurde bis auf weiteres zurückgezogen. Auf eine neue Gesetzesvorlage warten wir bis heute.

Dabei könnte es so einfach sein. Allein der politische Wille fehlt. Die Abgabe einer einfachen Selbstauskunft beim Standesamt zur Änderung des Personenstands sowie des Vornamens, die Belegung des Offenbarungsverbots mit Bussgeldern, den Ausbau von Beratung und Aufklärung sowie eine Verankerung der Kostenübernahme geschlechtsangleichender Massnahmen durch Krankenkassen im Sozialgesetzbuch schafft eine gesetzliche Grundlage, die transidente Menschen weder diskriminiert, stigmatisiert noch pathologisiert – und endlich das Transsexuellengesetz auf den Müllhaufen der Geschichte befördert. Es bedarf für diese Aussicht endlich des politischen Willens zum Handeln und nicht wie bisher eine Verweigerungshaltung oder Reform(un)willen, die im Kern den Status quo erhalten wollen und das Recht auf Selbstbestimmung weiterhin verkennen.

*Jeden Samstag veröffentlichen wir auf MANNSCHAFT.com einen Kommentar zu einem aktuellen Thema, das die LGBTIQ-Community bewegt. Die Meinung der Autor*innen spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wider.

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