Taiwans Oberstes Gericht macht Weg frei für Eheöffnung
Eine Ehe ausschliesslich für heterosexuelle Paare sei verfassungswidrig, befand das Oberste Gericht Taiwans. Nun muss das Parlament bestehende Gesetze anpassen oder einen neuen Entwurf vorlegen. Wie weit die Gesetzgeber jedoch gehen werden, ist noch unklar.
In Taiwan muss die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden, denn ein Exklusivrecht sei verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam heute Mittwoch Taiwans Oberstes Gericht, wie die BBC berichtet. Das Urteil ist ein Auftrag an das Parlament, innerhalb von zwei Jahren bestehende Gesetze anzupassen oder neue Gesetze zu erlassen, welche die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen.
Somit würde Taiwan in Asien eine Pionierrolle einnehmen. Das Land ist bekannt für Toleranz und eine offene Einstellung, wird aber von einer Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft nicht als unabhängiger Staat angesehen, da China die Insel für sich beansprucht. In der taiwanesischen Hauptstadt Taipei findet jährlich die grösste Prideveranstaltung Fernostasiens statt.
Wie Cindy Sui, BBCs Auslandkorrespondentin in Taipei, berichtet, sei noch ungewiss, in welchem Rahmen die taiwanesischen Parlamentarier_innnen die Ehe für alle umsetzen werden. LGBT-Gruppen hoffen, dass bestehende Gesetze auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet werden und letzteren die gleichen Rechte zuschreiben wie heterosexuellen Paaren. Dazu gehören das Adoptions- und Erbrecht sowie das Besuchsrecht in medizinischen Notfällen.
Ein neuer Gesetzesentwurf werde von LGBT-Gruppen eher weniger bevorzugt, schreibt Sui, da gleichgeschlechtliche Paare damit nur in bestimmten Bereichen gleichgestellt werden könnten – sozusagen eine Ehe zweiter Klasse.
Das Urteil des Obersten Gerichts hat bereits kirchliche und religiöse Gruppen auf den Plan gerufen, die sich schon im Vorfeld gegen eine mögliche Öffnung der Ehe gewehrt haben. Diese fordern eine Volksabstimmung zum Thema. Die wichtige Frage der Eheöffnung dürfe nicht alleine in den Händen der Obersten Richter und Parlamentsmitglieder ruhen.
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