Störaktionen in Zürich: Sechs Mitglieder der «Jungen Tat» verurteilt

Bei einer Dragqueen-Lesestunde im Herbst 2022 skandierten sie vor Kindern rechtsextreme Parolen

Die Täter ergriffen die Flucht, nachdem sie den Gottesdienst der Zurich Pride gestört hatten. (Foto: Zurich Pride)
Die Täter ergriffen die Flucht, nachdem sie den Gottesdienst der Zurich Pride gestört hatten. (Foto: Zurich Pride)

Nach Störaktionen bei der Zurich Pride 2022 und bei einer Drag-Lesestunde sind sechs Mitglieder der rechtsextremen «Jungen Tat» verurteilt worden.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat sechs Mitglieder der Rechtsextremen-Gruppierung «Junge Tat» wegen verschiedenen rassistischen oder homophoben Aktionen verurteilt.

Im Sommer 2022 hatten die Rechtsextremen in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich einen Gottesdienst im Rahmen der Zürich Pride gestört (MANNSCHAFT berichtete). Sie wollten mit einem weissen Holzkreuz mit der Aufschrift «No Pride Month» die Kirche stürmen, wurden aber von Besucher*innen gehindert.

Im Oktober 2022 stürmten sie eine Dragqueen-Lesestunde für Kinder im Tanzhaus Zürich, unter anderem mit Fackeln, Transparenten und Anti-Trans-Parolen (MANNSCHAFT berichtete). Dabei mischten sich vermummte Personen unter das Publikum der Veranstaltungsreihe und skandierten rechtsradikale Parolen vor den anwesenden Kindern. Eine weitere Gruppe blockierte den Eingang zum Tanzhaus.

Die sechs Mitglieder wurden ausserdem wegen eines rechtsextremen Banners verurteilt, das die Junge Tat im vergangenen Frühling in Winterthur aufgehängt hatte. Laut Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft erhielten sie nun per Strafbefehl Geldstrafen und Bussen. Die Verurteilung erfolgte unter anderem aufgrund von Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Nötigung und Hausfriedensbruch.

Die Strafen sind noch nicht rechtskräftig, die Betroffenen können sie anfechten. Gegen zwei weitere Mitglieder der rechtsextremen Organisation werde noch weiter ermittelt, so die Oberstaatsanwaltschaft.

Im Januar 2023 wurde ein lesbisches Paar aus einer Bar in Baden verwiesen. Das war Diskriminierung, wie am 12. September 2024 ein Bezirksgericht in Baden in zweiter Instanz bestätigte (MANNSCHAFT berichtete).

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