Stiefkindadoption für Homosexuelle erlaubt
Seit 1. Januar dürfen Schwule und Lesben in der Schweiz ihre Stiefkinder adoptieren.
Ab diesem Jahr dürfen auch Personen in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Das Datum der Inkraftsetzung wurde auf 1. Januar 2018 gesetzt.
Der Nationalrat hatte das revidierte Adoptionsgesetz am 30. Mai 2016 mit 115 zu 65 Stimmen bei fünf Enthaltungen verabschiedet, allerdings wurde dabei die vom Ständerat beschlossene Volladoption für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt.
Die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare war konservativen Kreisen ein Dorn im Auge. Das von ihnen geplante Referendum konnte aufgrund fehlender Unterschriften jedoch nicht ergriffen werden. Die Adoption fremder Kinder bleibt eingetragenen Paaren und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft aber also weiterhin nicht erlaubt (Mannschaft berichtete).
Zahlen fehlen noch Werden die Ämter nun von Anfragen überrannt? Auf Anfrage der Mannschaft konnten das Bundesamt für Justiz sowie das Bundesamt für Statistik noch keine Zahlen liefern. Auch bei der Zentralbehörde Adoption des Kantons Zürich sind noch keine Anträge bekannt: die Kantonalstelle öffnet nach den Feiertagen erst am 8. Januar wieder.
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