«Schwänze für Deutschland?» – Neue Schlappe für AfD
Es läuft nicht rund für die Partei
Die AfD in Niedersachsen will im Oktober neue Wähler*innen gewinnen. Das Werbegeschenk sieht nur nicht so aus, wie vermutlich gewünscht.
Die Gummibärchen haben die Form von roten Penissen, nach dem AfD-typischen roten Pfeil sehen sie nicht aus. Das sorgt selbst in der eigenen Partei, die immer wieder gegen angebliche «Frühsexualisierung» wettert (MANNSCHAFT berichtete), für Unmut.
«Schwänze für Deutschland?», kommentierte etwa laut t-online der AfD-Landtagsabgeordnete Antonin Brousek aus Berlin. Die Gummi-Penisse seien «ganz und gar ungeeignet», um ernsthaft für die AfD zu werben. «Rote Gummibärchen mit Dauererektion? Das soll man sich in den Mund stecken? Wir machen uns damit einfach nur zutiefst lächerlich.»
Der AfD-Spitzenkandidat zur niedersächsischen Landtagswahl, Stefan Marzischewski-Drewes, will das Ergebnis seiner Partei verdoppeln. Bei der Landtagswahl 2017 kam die AfD auf 6,2 Prozent. Bei einer Umfrage Anfang Juli kam die Partei auf 6 Prozent Wählerzustimmung, wodurch sie wieder in den Landtag einziehen würde. In ihrem Programm für die Wahl am 9. Oktober steht u.a., dass das Land keine «parteipolitisch und ideologisch begründeten Ausgaben» tätigen soll. Daher soll es nach AfD-Ansicht keine Unterstützung mehr für Islamverbände oder «Gender Mainstreaming und sexuelle Vielfalt» geben (MANNSCHAFT berichtete).
Derzeit läuft es nicht rund für die AfD. Das Bundesverfassungsgericht verletzt mit seiner Pressearbeit nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts nämlich keine Rechte der Partei. Die hatte dagegen geklagt, dass das Verfassungsgericht bei Urteilsverkündungen die Pressemitteilung berechtigten Journalist*innen schon am Vorabend zugänglich macht. Die AfD meint, dass Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung erfahren, gegenüber den Journalist*innen im Nachteil seien. Konkret ging es um ein Urteil von Juni 2020, als die AfD gegen den damaligen CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer geklagt hatte.
Das Verwaltungsgericht hatte bereits am 26. August darüber informiert, dass die Klage tags zuvor abgewiesen wurde. Die Begründung dafür wurde nun am Dienstag veröffentlicht.
Danach kann sich die AfD nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit berufen. Sie stehe auch nicht in beruflichem Wettbewerb zu Medien. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts habe «ausserdem nicht erkennen können, dass es zu einer medialen Darstellung der AfD gekommen wäre, die sich in ehrenrühriger Weise abträglich auf ihr Bild in der Öffentlichkeit ausgewirkt hätte». Deshalb fehle der Partei schon die Klagebefugnis. Es sei auch nicht ersichtlich, weshalb die AfD die Pressemitteilungen zu Verfahren, an denen sie beteiligt ist, ebenfalls vorab bekommen sollte.
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