Österreich hebt Adoptionsverbot auf
Der österreichische Verfassungsgerichtshof VfGH hebt per 1. Januar 2016 das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare auf.
Wie das österreichische Fernsehen ORF berichtet, können homosexuelle Paare nicht mehr von der Adoption ausgeschlossen werden. Der VfGH begründete den Entscheid unter anderem damit, «dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschliesslich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt».
Für die Aufhebung des Adoptionsverbots seien keine Änderungen im Gesetz nötig, wie das Justizministerium nach Bekanntgabe des Entscheids festhielt. Adoptionen seien ohnehin immer individuell zu prüfen und setzen eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung voraus. Zudem werde bei der Adoption Minderjähriger immer auch die Jugendwohlfahrt hinzugezogen, die die Adoption aus Sicht des Kindeswohls beurteilt. Es gebe also berets eine «gute Regelung», um auch weiterhin das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen.
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