Mag Adidas keine schwulen Schuhe?

Kunden können auf der Website ihre Schuhe personalisieren – aber nicht jeder Begriff ist erlaubt

Bisexuell wird als Begriff akzeptiert, homosexuell aber nicht (Foto: Screenshot)
Bisexuell wird als Begriff akzeptiert, homosexuell aber nicht (Foto: Screenshot)

Warum auch nicht: Adidas-Kunden können auf der Homepage ihre Schuhe personalisieren. Zum Beispiel kann man seinen Namen oder sein Lieblingswort auf die Sohlen drucken lassen. 20 Zeichen hat man dafür Platz. Doch User, die Begriffe, wie „homosexuell“ oder „queer“ verwenden möchten, werden enttäuscht, denn Adidas hat diese Wörter geblockt. „Schwul“ geht auch nicht, „lesbisch“ dagegen schon.

Der international tätige deutscher Sportartikelhersteller mit Sitz in Herzogenaurach stellt für das Personalisieren der Schuhe mehrere Bedingungen auf. Eine davon lautet: „Wir bitten Sie freundlichst, keine Namen, Wörter oder Sätze zu benutzen, die im alleinigen Ermessen von adidas inakzeptabel sind“. Zu diesem Punkt gehört anscheinend auch das Wort „Muslim“ – es ist verboten, dagegen sind „Jude“ und „Christ“ gestattet. Die Wirtschaftswoche berichtete als erste darüber.

Man kann keine richtige Logik dahinter erkennen: Dem Unternehmen Homophobie vorzuwerfen, würde zu kurz greifen. Zumal es in der Vergangenheit diesen Pride Sneaker auf den Markt brachte:

Mit dem „Pride Pack“ feierte Adidas in der Vergangenheit die LGBTIQ-Community
Mit dem „Pride Pack“ feierte Adidas in der Vergangenheit die LGBTIQ-Community

Übrigens ist auch der Name des Fußballers Mesut Özil nicht erlaubt, der offen schwule Ex-Nationspieler Thomas Hitzlsperger aber schon.

Auch auf politischer Ebene ist das System – wenn es eins gibt – schwer nachvollziehbar. Merkel geht, Seehofer auch, Özdemir nicht. Erdogan ist für den Adidas-Algorithmus okay, Putin aber nicht.

Das börsennotierte Unternehmen mit einem Börsenwert von ca. 46 Mrd. US-Dollar hat erklärt, ein „Global Asset Creation Team“ sei dafür verantwortlich, die Liste zu pflegen und sicherzustellen, dass Personalisierungswünsche entsprechend gefiltert werden. Diese Liste werde von Fall zu Fall aktualisiert und mit der Rechtsabteilung geprüft. Dabei gebe es strenge Richtlinien darüber, was in die Liste aufgenommen wird, etwa Gotteslästerungen.

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