LINKE-Fraktion beantragt Stopp geschlechtszuweisender OPs an Kindern
Immer noch werden in Deutschland inter Säuglinge und Kinder feminisierenden und maskulinisierenden Operationen unterzogen
Am 7. Mai findet der Tag der genitalen Selbstbestimmung statt. Der politische Kampf, den dieser Tag symbolisiert, ist nach wie vor bedeutsam, das Anliegen der Aktivist*innen immer noch dringlich. Denn weiterhin werden an inter Säuglingen und Kindern geschlechtszuweisende Operationen vorgenommen.
Seit den 1950er Jahren werden Genitalien oder hormonproduzierende Keimdrüsen von intergeschlechtlichen Menschen operativ an medizinische Normen von männlichen oder weiblichen Körpern angepasst. Die meisten Eingriffe erfolgen in den ersten Lebensjahren. Rund die Hälfte der operierten oder hormonell behandelten Personen mit intergeschlechtlichen Merkmalen berichtet von negativen Folgen bis hin zur Erwerbsunfähigkeit. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat auf Initiative von Doris Achelwilm nun einen Antrag zum Stopp normierender Operationen an intergeschlechtlichen Kindern eingereicht.
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Die gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin Achelwilm: «Die Situation ist nach wie vor untragbar. Insgesamt werden in Deutschland pro Jahr rund 1.700 bis 2.000 feminisierende und maskulinisierende Operationen an Kindern durchgeführt. Rund die Hälfte der operierten oder hormonell behandelten Personen mit intergeschlechtlichen Merkmalen berichtet von negativen Folgen bis hin zur Erwerbsunfähigkeit.»
Obwohl die Regierung ein Verbot von medizinisch nicht notwendigen geschlechtszuweisenden Operationen an Kindern in den Koalitionsvertag geschrieben habe, sei eine gesetzliche Neuregelung der OP-Praxis nicht in Sicht. «Auch nach Einführung der ‚Dritten Option‘ sollte mit der Realität geschlechtlicher Vielfalt anders umgegangen werden. Die körperliche Unversehrtheit und freie Persönlichkeitsentfaltung von Kindern mit besonderen Geschlechtsvariationen muss gewährleistet sein.»
Geschlechtszuweisende Operationen bei jedem 4. inter Kind Zwischen 2005 und 2016 wurden jährlich rund 20 bis 28 Prozent der Kinder unter 10 Jahren medizinisch behandelt, die eine der unter ‚Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ zusammengefassten Diagnosen erhielten. Mit der medizinischen Praxis verbunden war und ist laut Achelwilm die Vorstellung, dass eine Anpassung zu einem körperlich oder psychisch gesünderen Leben beitragen würde. Diese Einschätzung hat sich unter Expert*innen und Betroffenen als falsch herausgestellt.
Antrag zum OP-Verbot wurde 2018 abgelehnt Der gesetzgeberische Handlungsbedarf in Bezug auf die Operationspraxis an Minderjährigen mit intergeschlechtlichen Merkmalen sei über mehrere Legislaturperioden im Bundestag thematisiert worden, so Achelwilm. «Die Regierungsparteien hatten sich Anfang 2018 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine entsprechende Regelung in dieser Legislatur zu schaffen. Zudem ist die Bundesregierung über die UN-Folterkonvention (CAT), die UN-Kinderrechtskonvention (CRC) und die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Pflicht, eine wirksame Verbotsregelung für diese (in den meisten Fällen) medizinisch nicht notwendigen Behandlungen einzuführen. Ein Antrag der Linksfraktion zum Gesetzgebungsverfahren Dritte Option, der den Punkt eines OP-Verbots enthielt, wurde 2018 abgelehnt.»
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Achelwilm erklärte abschliessend: «Obwohl sich in Wissenschaft und Politik mehrheitlich für eine Beendigung der OP-Praxis ausgesprochen wird, steht in dieser Sache die Zeit still. Damit das Recht jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung umgesetzt wird, muss die GroKo ihren Absichtserklärungen Taten folgen lassen und gesetzliche Maßnahmen auf den Weg bringen. Warme Worte reichen uns nicht mehr – und den Betroffenen erst recht nicht.»
Der Antrag geht am Donnerstag, 9. Mai, in die parlamentarische Bearbeitung und wird an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Rechtsausschuss.
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