Indien: Gericht überprüft Verbot von Homosexualität
Abschnitt 377 des indischen Strafgesetzbuches verbietet den «körperlichen Verkehr gegen die Ordnung der Natur», zu dem das indische Recht auch gleichgeschlechtliche Beziehungen zählt. Das Gesetz ist ein Überbleibsel der britischen Kolonialherrschaft, die das Gesetz einführte, während Indien noch unter britischer Kontrolle stand.
Nun aber teilt das Gericht mit, die aktuelle Gesetzeslage überprüfen zu wollen. Die Antragsteller waren der Tänzer Navtej Singh Johar, der Journalist Sunil Mehra, der Restaurateur Ritu Dalmia und der Hotelier Aman Nath. Sie beantragten beim Gericht, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu entkriminalisieren, weil sie wegen ihrer «natürlichen sexuellen Orientierung» in Angst vor der Polizei lebten.
«Die gesellschaftliche Moral ändert sich mit der Zeit, das Gesetz wandelt sich mit dem Leben. Ein Teil der Menschen kann nicht in Angst vor ihrer individuellen Entscheidung leben.», so eine Mitteilung aus dem Gericht.
Recht auf Privatsphäre Die Petition der Gruppe kam nach einem richtungsweisenden Datenschutzprozess vor dem Obersten Gerichtshof im Jahr 2017, von dem viele hofften, dass er den Weg für die Entkriminalisierung der Homosexualität in Indien ebnen würde.
Im letztjährigen Fall entschied der Oberste Gerichtshof, dass die obligatorische Verwendung von Aadhaar-Karten – eine 12-stellige, eindeutige Identifikationsnummer, die allen indischen Einwohnern auf der Grundlage ihrer biometrischen und demographischen Daten erteilt wurde – eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre darstellt.
Die sexuelle Orientierung sei ein wesentliches Merkmal der Privatsphäre. «Die Diskriminierung eines Individuums aufgrund seiner sexuellen Orientierung ist zutiefst beleidigend für die Würde und das Selbstwertgefühl des Individuums», heisst es in der Entscheidung von 2017.
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