Immer mehr Betroffene wenden sich an Anti­diskriminierungs­stelle

Die Zunahme von 2000 Beratungsanfragen entspricht einem erneuten Rekordwert

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, stellt den Jahresbericht 2023 vor. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)
Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, stellt den Jahresbericht 2023 vor. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Diskriminierung wegen des Aussehens, wegen der Religion, wegen des Geschlechts: Viele Menschen erleben das täglich. Jedes Jahr wenden sich mehr Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Im vergangenen Jahr haben sich deutlich mehr Menschen wegen Diskriminierungserfahrungen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt als im Jahr davor. 2023 gab es 10’772 Beratungsanfragen, rund 2000 mehr als im Vorjahr und ein erneuter Rekordwert. Das geht aus dem Jahresbericht der Stelle hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin vorlegte. Ataman sprach von einem alarmierenden Trend.

Rassismus äussere sich offener, direkter und härter, sagte sie. «Eine ‹Ausländer-Raus›-Stimmung und zunehmende Menschenverachtung beobachten wir nicht nur beim Feiern auf Sylt oder auf Volksfesten.» Migrant*innen, Menschen mit Behinderung und queere Menschen erlebten sie ganz konkret in ihrem Alltag. Ataman nannte etwa Diskriminierungen im Job oder bei der Wohnungssuche. Die Betroffenen fühlten sich zunehmend alleine gelassen.

Anfang Juni sorgte der Fall einer trans Frau für Schlagzeilen, die von einem Frauen-Fitnessstudio abgelehnt worden war. Für Aufregung sorgte auch eine Kontroverse zwischen der Antidiskriminierungsbeauftragten und dem Justizministerium. (MANNSCHAFT berichtete).

Rassismus und Antisemitismus häufigste Gründe Nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Menschen nicht «aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität» benachteiligt werden. Die meisten Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle bezogen sich mit Blick auf dieses Gesetz auf rassistische oder antisemitische Diskriminierung (41 Prozent). In 25 Prozent der Fälle ging es um Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, in 24 Prozent wegen des Geschlechts. 14 Prozent der Anfragen bezogen sich auf Benachteiligungen wegen des Alters. 300 Fälle (4 Prozent) betrafen gemäss Bericht die sexuelle Identität.

Besonders oft findet Diskriminierung dem Bericht zufolge weiterhin im Arbeitsleben statt: Ein Drittel (2646) der geschilderten Fälle betraf negative Erlebnisse im Job. Der zweitgrösste Teil der Beratungsfälle (1525) bezog sich auf Ausgrenzungserfahrungen im Alltag, zum Beispiel im Restaurant, beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. An dritter Stelle liegen schlechte Erfahrungen mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz (1146).

Zahlen zeigen nicht wahres Ausmass von Diskriminierung «Die Zahlen ergeben kein repräsentatives Bild der Diskriminierungsfälle in Deutschland», heisst es in dem Bericht. So gebe es neben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes weitere Anlaufstellen, an die sich Menschen wenden können – darunter zum Beispiel auch Maneo. Ausserdem würden die meisten Betroffenen Diskriminierung auch gar nicht melden. «Wir müssen daher von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.» Der Anstieg der Zahlen lässt somit aber auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob Diskriminierung in der Gesellschaft tatsächlich zunimmt. Der Anstieg der Zahlen kann auch damit zusammenhängen, dass mehr Menschen von dem Angebot wissen und es nutzen beziehungsweise mehr Menschen den Mut fassen, sich an die Beratungsstelle zu wenden.

Ladendetektiv fischt gezielt schwarzen Kunden heraus Der Bericht stellt einige Beispielfälle von Betroffenen heraus. So wandte sich etwa ein Mann mit dunkler Hautfarbe an die Antidiskriminierungsstelle. Er war der Schilderung zufolge als Einziger beim Betreten eines Kaufhauses vom Ladendetektiv aufgefordert worden, sich auszuweisen. Der Detektiv begründete das Vorgehen damit, dass es häufiger zu Diebstählen durch Schwarze gekommen sei. In einem weiteren Fall berichtete eine pensionierte Lehrerin, dass sie nach einer Bewerbung auf eine Vertretungsstelle abgewiesen worden sei, weil das Kollegium jung sei und ältere Lehrpersonen dort «nicht zurechtkämen».

Antidiskriminierungsstelle hilft bei Ausgrenzungserfahrungen Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät seit 2006 Betroffene auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Stelle holt auch Stellungnahmen der Gegenseite ein und vermittelt gütliche Einigungen. Über die Jahre hat sich die Gesamtzahl der Beratungsanfragen immer weiter erhöht.

Mehr: Die deutsch-österreichische, queere Millionenerbin Marlene Engelhorn gibt einen Grossteil ihres Vermögens an die Allgemeinheit zurück. Nun hat ein Bürgerrat über die Verwendung von 25 Millionen Euro entschieden (MANNSCHAFT berichtete).

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