Hassdelikte sollen in 13 Kantonen statistisch erfasst werden
In der Schweiz werden Verbrechen gegen LGBTIQ-Menschen nicht als solche erfasst. Entsprechende Vorstösse in 13 Kantonen sollen dies nun ändern
Gewalt gegen LGBTIQ-Menschen soll in der Schweiz statistisch erfasst und die Polizei auf queere Anliegen sensibilisiert werden. In 13 Kantonen werden Vorstösse zur Erfassung von Hassdelikten eingereicht.
Zum heutigen Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie IDAHOT wollen Schweizer LGBTIQ-Organisationen das Problem von Hassdelikten an LGBTIQ-Personen in 13 Kantonen auf die politische Agenda setzen. In der Schweiz sind LGBTIQ-Personen bisher nicht vor Hassverbrechen geschützt – auch, weil das Ausmass dieser Verbrechen unbekannt sei, schreiben sie in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Daher werde man in den folgenden Kantonen Vorstösse einreichen, um Hassdelikte statistisch zu erfassen und Polizist*innen entsprechend weiterzubilden: AG, BL, BS, BE, ZH, SO, SG, TI, NE, JU, VS, VD, FR.
Die Dunkelziffer der Hassdelikte gegen LGBTIQ-Menschen sei sehr hoch, schreiben die Organisationen: «In dieser Woche wurde in Frankreich eine neue Studie veröffentlicht, welche bei Angriffen gegen Schwule einen Anstieg um 20% verzeichnet.» Das habe Folgen bei den Betroffenen, darunter eine mehrfach höhere Suizidalität bei LGBTIQ-Personen oder eine höhere Abhängigkeit von psychoaktiven Drogen bei Lesben.
Im am Montag veröffentlichten europäischen Vergleich fällt die Schweiz bei den Rechten von LGBTIQ-Menschen um fünf Plätze nach hinten auf den sehr schlechten Platz 27 von 49. Aufgrund einer fehlenden statistischen Erfassung von Hassdelikten gegen LGBTIQ-Menschen erhielt die Schweiz im Bereich «Hate Crime und Hate Speech» keinen einzigen Punkt.
LGBTIQ-Ranking: Schweiz sackt auf Platz 27 ab
«Trotz all dieser Probleme tun sich die Politik und Behörden sehr schwer, das Thema endlich anzugehen», sagt Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross. «Zusätzlich fehlt auch jegliche Prävention, da keine Mittel dafür zur Verfügung stehen.»
Zuständigkeit liegt bei den Kantonen Ein Vorstoss von BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti zur statistischen Erfassung von Hassdelikten wurde 2015 abgelehnt – in den Kantonen hatte sich Widerstand geregt.
Doch eine offizielle statistische Erfassung sei dringend notwendig, so Heggli. «Bei unserem internen Monitoring werden pro Woche zwei Fälle von Hate Crimes gemeldet», sagt er. «Zusätzlich fällt auf, dass die Angriffe kaum bei der Polizei gemeldet werden oder die Personen von der Polizei nicht ernst genommen werden.» Um die Erfassung zu gewährleisten, sei entsprechend auch eine Aus- und Weiterbildung der Polizist*innen in diesem Bereich notwendig. Da diese ebenfalls in der Kompetenz der Kantone liegt, fordern die kantonalen Vorstösse auch dazu Massnahmen.
Durch diese Statistiken und Sensibilisierungsmassnahmen soll ermöglicht werden, dass das Ausmass der LGBTIQ-feindlichen Gewalt sicht- und belegbar werden. «Erst dadurch kann endlich aktiv gegen Hate Crimes an lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und inter Menschen vorgegangen und ihre Lebenssituation verbessert werden.»
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