Gewalt gegen LGBTIQ: Wann wird gehandelt?
Derzeit laufe noch die Abstimmung zwischen den Ministerien, heisst es
Anfang Dezember fasste die Innenministerkonferenz (IMK) einen Beschluss zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt: Ein unabhängiges Expertengremium aus Wissenschaft und Praxis solle unter Einbindung von Fachverständigen aus der LGBTIQ-Community konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Gut fünf Monate später ist noch nichts passiert.
Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Einrichtung eines Expertengremiums «dauern derzeit noch an» um eine sachgerechte Lösung zur nachhaltigen Bearbeitung der von der IMK aufgeworfenen und im Koalitionsvertrag benannten Aufgabenstellungen zu finden, teilte ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (SPD) auf MANNSCHAFT-Anfrage mit.
Programme zur Aus- und Fortbildung bei den Polizeien des Bundes und der Länder sollen ebenso wie eine weitere Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für die Opfer von homophober und transfeindlicher Gewalt überprüft worden. Ein Grossteil der Fälle von queerfeindlicher Gewalt wird nicht angezeigt: Laut IMK sollen Massnahmen zur Aufhellung des Dunkelfeldes überprüft werden. Das Vorgehen hier sei im Kontext des Aktionsplans und im Arbeitsprogramm des Expertengremiums zu klären, so der Sprecher des Innenministeriums.
Weiter heisst es: «Der Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) umfasst ein sehr weites Feld, das neben den Zuständigkeiten des Bundesinnenministeriums auch das Bundesministerium der Justiz (Rechtsetzung) und insbesondere auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, Federführung im Programm ,Demokratie leben‘ sowie eigene spezifische Arbeitsstrukturen im Bereich ,Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, geschlechtliche Vielfalt‘) betrifft.»
Wo aber bleibt das Expertengremium? Im Justizministerium, so das Innenministerium, bestehe innerhalb der Bundesregierung die Zuständigkeit zum Handlungsschwerpunkt LGBTIQ – dort soll als aktuelles politisches Vorhaben u.a. ein «Nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit» erstellt werden.
Wir fragten im Justizministerium (FDP) nach. Dort heisst es: Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Einrichtung eines Expertengremiums dauerten derzeit noch an, «um eine sachgerechte Lösung zur nachhaltigen Bearbeitung der von der IMK aufgeworfenen und im Koalitionsvertrag benannten Aufgabenstellungen zu finden». So drückte es schon das Innenministerium aus. Keine Antwort darauf, wann das Gremium kommt oder wer es einberuft.
Eine Ministeriumssprecherin teilte gegenüber MANNSCHAFT vielmehr mit, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (dessen Ministerin Anne Spiegel von den Grünen am Montag zurückgetreten ist) bereite aktuell die Erstellung und Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt organisatorisch vor. «Es wird sodann in einen partizipativen Prozess eintreten, insbesondere mit der Zivilgesellschaft, aber auch mit den Bundesressorts und den Bundesländern, sofern Themen aus deren Zuständigkeiten betroffen sind.»
Dass der Aktionsplan kommen soll, hat vergangene Woche noch mal Ulle Schauws (Grüne) betont. Aus gutem Grund: Die Anzahl der queerfeindlichen Delikte in Deutschland ist weiterhin sehr hoch. Das zeigt eine Antwort aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat deutlich. Jeden Tag sind es drei Fälle (MANNSCHAFT berichtete).
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