EU-Gericht: Bürgermeister dürfen Trauung von Homopaaren nicht verweigern
Es gab 146 Einsprüche von französischen Stadtoberhäuptern, die sich auf das Grundrecht der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit beriefen
Merke: Hass ist keine Meinung! 146 französische Bürgermeister hatten sich geweigert, schwule und lesbische Paare zu trauen.
Eine wichtige Entscheidung: Bürgermeister dürfen die Trauung von Homopaaren nicht aus Gewissensgründen verweigern – das ergibt sich aus einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichts in Straßburg, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Das Gericht lehnte einen Einspruch von 146 französischen Stadtoberhäuptern als unzulässig ab. Die wollten keine schwulen oder lesbischen Paare trauen und beriefen sich dabei auf das Grundrecht der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie die Agentur AFP am Mittwoch mitteilte. In kleineren Gemeinden des Landes ist es üblich, dass Bürgermeister Trauungen vollziehen. Ihnen ist es aber gestattet, die Trauung zu delegieren, wenn sie sie aus Glaubensgründen ablehnen.
Das Gericht betonte, die Bürgermeister übten ihr Amt als Stellvertreter des Staates aus und nicht als Privatpersonen. Deshalb könnten sie sich in diesem Fall auch nicht auf ihr Gewissen berufen.
Ein Sieg für Toleranz und Demokratie im Kampf gegen Homophobie
Die Stadtoberhäupter wollten gegen eine Behördenanordnung vorgehen, nach denen ihnen Disziplinarmaßnahmen und im äußersten Fall Haft- und Geldstrafen drohen, wenn sie lesbische und schwule Paare nicht trauen. Frankreich hatte die Ehe im Jahr 2013 für homosexuelle Paare geöffnet – der Senat stimmte damals mit 179 zu 157 Stimmen dafür. „Es ist ein Sieg für Toleranz und Demokratie im Kampf gegen Homophobie“, sagte François Rebsaen, Fraktionschef der Sozialistischen Partei, nach der Abstimmung. Die erste Trauung fand in Montpellier statt.
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