ESC-Champion Nemo und Joost Klein stürmen Streaming-Listen
Ermittlungen gegen Joost Klein abgeschlossen
Nach dem Eurovision Finale stehen Nemo und der Niederländer Joost Klein an der Spitze der Streaming-Charts. Letzterem droht nach abgeschlossenen Ermittlungen nun eine Anklage.
Der diesjährige Champion des Eurovision Song Contest und der gesperrte Kandidat aus den Niederlanden stürmen europaweit die Playlisten der Streamingdienste. Das zeigt eine Sonderauswertung der beliebtesten ESC-Songs von GfK Entertainment, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.
Demnach landet «The Code» von Nemo in acht von neun untersuchten Ländern – darunter Belgien, Deutschland und Frankreich – auf Platz zwei der meistgestreamten ESC-Songs. Der Song «Europapa» des niederländischen Kandidaten Joost Klein, der vom Finale ausgeschlossen wurde (MANNSCHAFT berichtete), stellt in Deutschland, Belgien und den Niederlanden derzeit den beliebtesten Song unter den Eurovision-Tracks.
Deutschlands Teilnehmer Isaak, der beim Wettbewerb den zwölften Platz erreichte, landet im Heimatland auf Platz drei der erfolgreichsten ESC-Titel. Grundlage der Sonderauswertung sind kostenpflichtige und werbefinanzierte Streams für den Zeitraum 10. bis 12. Mai 2024. Folgende Länder wurden berücksichtigt: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz und Spanien.
In der Schweiz steht Nemo zurzeit auf Platz 1 bei Spotify und Apple Music. An zweiter Stelle bei Spotify steht Joost Klein auf Platz 8, bei Apple Music ist es Kroatiens Baby Lasagne auf Platz 5.
Ermittlungen gegen Joost Klein abgeschlossen Nachdem er am Samstag für das Finale des Eurovision Song Contests disqualifiziert wurde, steht Klein nun möglicherweise vor rechtlichen Konsequenzen. Die schwedische Polizei plant, den niederländischen Kandidaten wegen der mutmasslichen Bedrohung einer Produktionsmitarbeiterin anzuklagen. Gemäss Jimmy Modin, dem Sprecher der Polizei, sind die Ermittlungen abgeschlossen, und es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen Anklage erheben wird.
Emil Andersson, der zuständige Polizeibeamte für den Fall, äusserte gegenüber dem schwedischen Fernsehsender SVT die Möglichkeit einer «beschleunigten Strafverfolgung». Es wird erwartet, dass das Verfahren zwischen sechs und acht Wochen dauern wird, da es sich um kein schwerwiegendes Vergehen handelt. Laut der schwedischen Zeitung Sydsvenskan führt eine Verurteilung wegen Bedrohung normalerweise zu einer Geldstrafe.
Nach der Disqualifikation von Joost Klein reichte der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Rundfunkunion (EBU) ein (MANNSCHAFT berichtete).
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