Generalstaatsanwaltschaft verteidigt Auslieferung nicht-binärer Person
Warum wurde Maja nach Ungarn abgeschoben?
Eine nicht-binäre Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. Die Behörden agieren dabei eilig. Eine Entscheidung aus Karlsruhe kommt zu spät.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Kritik an der Auslieferung eines Menschen aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn zurückgewiesen. Die Person sei nicht trotz Kenntnis der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ausgeliefert worden, sagte die stellvertretende Behördenleiterin Simone Herbeth im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. «Die Auslieferung war abgeschlossen, bevor die Entscheidung aus Karlsruhe bei uns eingegangen ist», so die Leitende Oberstaatsanwältin.
Die Behörde habe auch keine Informationen dazu gehabt, dass die Verteidigung eine einstweilige Verfügung gegen die Auslieferung anstrebe, so Herbeth. Zugleich betonte sie, dass das Berliner Kammergericht der Auslieferung erst zugestimmt hätte, nachdem Ungarn bestimmte Garantien gegeben habe. Demnach gibt es die Zusage, dass die Person bei einer Verurteilung ihre Haftstrafe verbüssen kann. Zudem dürften deutsche Diplomaten die Bedingungen der Untersuchungshaft jederzeit kontrollieren.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sollte am MIttwoch ebenfalls im Rechtsausschuss erklären, wie es dazu kommen konnte, äusserte sich bislang aber nicht zu dem Vorgang.
Für Linke und Grüne ist unverständlich, warum die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung vollzogen hat, statt eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts im Eilverfahren abzuwarten.
In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige in Jena geborene Person, die sich selbst als nicht-binär identifiziert und in der linken Szene als «Maja» bekannt ist. Laut Gericht werfen die ungarischen Behörden ihr vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. «Maja» wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß in Sachsen in Haft.
Das Kammergericht Berlin hatte am späten Donnerstagnachmittag der Auslieferung zugestimmt, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Noch in der Nacht zum Freitag wurde diese umgesetzt. Am Freitagmorgen war «Maja» laut Generalstaatsanwaltschaft bereits an die ungarischen Behörden übergeben. Sie befindet sich dort nun in Untersuchungshaft.
Warum über Nacht diese plötzliche Eile, für die keine vergleichbaren Fälle bekannt sind?
«Ungarn ist ein offen queerfeindlicher Staat und die Behörden wussten, dass es einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen die Auslieferung geben wird. Deshalb fragen wir uns, warum es über Nacht diese plötzliche Eile gab, für die uns keine vergleichbaren Fälle bekannt sind», sagte der queerpolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Walter, der Deutschen Presse-Agentur.
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