Diesmal pro Homosexuelle: Neuer Paragraf 175?
Die SPDler Kahrs und Brunner wollen ein Verbot von Konversionstherapien
Paragraf 175 soll wieder mit Leben gefüllt werden. Über ein Jahrhundert lang diente er zur Verfolgung Homosexueller und zur Vernichtung von Karrieren und Biographien. Nun soll er LGBTIQ schützen.
Der Paragraf 175 wurde vor einem Vierteljahrhundert aus dem deutschen Strafgesetzbuch getilgt. Über 100 Jahre war er in Kraft. Seit der Kaiserzeit hatte er Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. 1935 hatten die Nationalsozialisten die Strafvorschrift gegen Homosexuelle verschärft. In Berlin richtete die Gestapo ein Sonderdezernat ein, das Listen homosexueller Männer anlegte. Deren Inhaftierung wurde damals als «erzieherische Massnahme» verstanden, denn die Nationalsozialisten hielten gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern für eine Krankheit, die «prinzipiell heilbar» war.
Berlin-Monitor: 86 % finden Homosexualität völlig normal
Auch nach 1945 wurden in der Bundesrepublik noch Tausende Männer auf der Grundlage des Vorwurfs «Unzucht zwischen Männern» verurteilt und eingesperrt. Homosexuelles Verhalten – Küsse oder Blicke – konnte auch weiterhin geahndet werden. Nach Angaben des LSVD wurden in der Bundesrepublik allein seit 1949 rund 100.000 Verfahren gegen Männer wegen Homosexualität nach §175 StGB geführt, bis zu 70.000 Menschen wurden demnach verurteilt.
Seit der Streichung im Jahr 1994 gibt es eine Leerstelle im Strafgesetzbuch. Dort möchten nun zwei SPD-Politiker einen neuen Paragrafen 175 schaffen. Nicht als Gesetz gegen Schwule, sondern diesmal: zu ihrem Schutz, wie die Süddeutsche berichtet.
Bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld stösst der Plan auf wenig Gegenliebe. «Der Paragraf 175 sollte aus unserer Sicht nicht mehr im Strafgesetzbuch mit einem neuen Gesetz belegt, sondern auf alle Zeit freigehalten werden, damit diese Freistelle an das unfassbare Leid erinnert, das durch diesen mittelbar und unmittelbar Schwulen und Lesben zugefügt wurde», so Geschäftsführer Jörg Litwinschuh-Barthel. Volker Beck (GRÜNE) nannte den Entwurf in einem Facebook-Kommentar «haarsträubend».
Inhaltlich richtet sich der Plan Brunners‘ und Kahrs‘ gegen Ärzte oder Heilpraktiker, die homosexuelle, aber auch trans Menschen durch eine sogenannte Konversionstherapie zu «heilen» versprechen. Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafen soll ihnen drohen – für Therapeuten oder Ärzte, die Homosexuelle pathologisieren. So steht es in einem Gesetzentwurf, den der Hamburger Johannes Kahrs – bisher LGBTIQ-Sprecher der SPD – und der Bayer Karl-Heinz Brunner – Kahrs‘ Nachfolger – jetzt vorgelegt haben.
Die SPD-Abgeordneten wollen Behandlungen und Therapien unter Strafe stellen, «die auf die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung gerichtet sind». Das allerdings, so die Süddeutsche, lasse so viel Spielraum, dass er selbst Therapien für Sexualstraftäter kriminalisieren würde. Oder die Behandlung von Pädophilen, die ihre Neigung in den Griff bekommen wollen. Brunner verteidigt die Pläne für den neuen Paragrafen 175 als «Diskussionsentwurf».
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Juni als Ziel genannt, dass noch dieses Jahr ein Gesetzentwurf für ein Verbot solcher zweifelhafter Therapien auf den Weg gebracht wird. Genaue Zahlen liegen nicht vor, aber die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht von Tausenden Fällen pro Jahr aus, bei denen in Deutschland versucht wird, Homosexuelle mit fragwürdigen Behandlungen zu «heilen».
Vorstoss für Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz
Der Neu-Ulmer SPD-Abgeordnete Brunner, der seit 2013 im Deutschen Bundestag sitzt, hat sich gerade für den Posten als Parteichef beworben. Er wolle sicherstellen, dass im Auswahlprozess «die ganze Vielfalt der Partei widergespiegelt wird». Vor den beginnenden Regionalkonferenzen zur Vorstellung der Kandidaten sehe er einen «deutlichen Überhang der GroKo-Gegner und des linken Parteispektrums», sagte er der Augsburger Allgemeinen.
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