Ab 2022: Geschlechtseintrag unbürokratisch ändern
Drittes Geschlecht: Fehlanzeige
Trans Personen oder Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.
Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen und Anpassungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.
Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung). Auch an der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts bilden Gegenstand eines Berichts, den der Bundesrat derzeit in Erfüllung der Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz 17.4185 erarbeitet.
Das könnte dich auch interessieren
Serie
«The White Lotus»: Darum wurde die queere Identität einer Figur gestrichen
Das Kind von Carrie Coons Figur in «The White Lotus» wurde ursprünglich als «vielleicht trans» geschrieben, aber die Szene wurde gestrichen. Was das mit Donald Trump zu tun hat ...
Von Newsdesk Staff
TIN
Frankreich
War es das? Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geld schuldig gesprochen
Der Schuldspruch gegen Marine Le Pen wegen Veruntreuung trifft Frankreichs Rechtsnationale hart. U.a. aus Ungarn kommt eine Solidaritätsbekundung.
Von Newsdesk/©DPA
News
Politik
Deutschland
++ Homophober Übergriff in Berlin ++ Sachsen-Anhalt vor Pride-Saison ++
Kurz, knapp, queer – die LGBTIQ-Kurznews aus Deutschland.
Von Newsdesk Staff
News
Deutschland
Auf dem Weg zur Koalition: Wie wär's mal mit Queerpolitik?
Schaffen Union und SPD bald eine Einigung bei den Koalitionsverhandlungen? Die Spitzenrunde kommt am Montag wieder zusammen. Was ist eigentlich mit queeren Themen?
Von Newsdesk Staff
News
TIN