Bei der Ehe für alle waren Bernd und Dieter die ersten
Dieter und Bernd aus Frechen waren über 15 Jahre verpartnert. Als 2017 die Ehe geöffnet wurde, setzten sie alles daran, die ersten zu sein. Mit Erfolg!
Dieter (61) und Bernd (67) sind seit 38 Jahren ein Paar. „Für uns kam die Eheöffnung 30 Jahre zu spät“, sagen sie. Trotzdem war es wichtig, damals im Jahr 2001 die Möglichkeit der Verpartnerung wahrzunehmen. Möglich war das seit August 2001, und am 2. Februar 2002 gaben sie sich zum ersten Mal das Ja-Wort.
Auch wenn viele Schwule und Lesben nach ein paar Jahren anfingen, Begriffe zu verwischen und von Hochzeit sprachen, wenn sie ihre Lebenspartnerschaft eintragen ließen – für die beiden Männer aus Frechen kam das nicht in Frage. Sie waren „verpartnert“, nicht „verheiratet“.
Als endlich 2017 die Ehe geöffnet wurde, zögerten sie nicht lang. Sie wollten die ersten sein am 1. Oktober, einem Sonntag. Dafür machte das Standesamt extra auf, und Frechens Bürgermeisterin Susanne Stupp (CDU) wollte die Trauung persönlich vornehmen.
Viele Presseanfrage wegen Ehe für alle Als sich die ersten Zeitungen und Fernsehredaktionen bei den Männern meldeten, erfuhren sie allerdings, dass sie mit ihrem Termin um 10 Uhr nicht die ersten sein würden. Also setzten sie alles daran, ihren Termin vorzuverlegen. Auch Bürgermeisterin Stupp machte mit. „Für Euch stehe ich auch mitten in der Nacht auf“, hatte sie den beiden gesagt. Man kennt sich: Dieter, der in der Stadt ein Blumengeschäft führt, hat das Rathaus jahrelang mit Blumen beliefert.
Ihr Hochzeitskleidung kann man im Haus der Geschichte bestaunen Schließlich heirateten sie also am 1. Oktober 2017 um 9.15 Uhr – den Titel des ersten schwulen Paares, das in Deutschland heiratete, macht ihnen keiner streitig. Darum sind es auch ihre Hochzeitsklamotten, die im Haus der Geschichte in Bonn ausgestellt sind – von den pinken Socken bis zur Krawatte.
Es war einfach nur menschlich, das kam aus dem Herzen – und sie hat sich für uns gefreut!
An ihre Trauung denken sie gerne zurück. Wie die CDU-Bürgermeisterin, die sie nur „die Susanne“ nennen, die Zeremonie gestaltet hat, davon schwärmen beide. „Das war einfach nur menschlich, das kam aus dem Herzen – und sie hat sich für uns gefreut“, erzählt Dieter.
Dass die Männer vom Recht auf Eheschließung so früh Gebrauch gemacht haben, hatte noch einen weiteren Vorteil: Dieters kranke Mutter, die die beiden Männer zu Hause über Jahre gepflegt hatten, konnte den Tag noch erleben. Sie hatte von Anfang an hinter dem Paar gestanden und von ihrem Schwiegersohn Bernd immer als ihrem „sechsten Sohn“ gesprochen.
Post für „Eheleute Bernd Göttling und Ehefrau Dieter Schmitz“ Auch wenn die Männer nun ihren 1. Hochzeitstag feiern – eine Sache wurmt sie noch. Die Zeit, in der sie verpartnert waren, wird steuerlich nicht als Ehe angerechnet. Darum gehen sie den Rechtsweg, denn das Finanzamt weigert sich, die zurückliegenden Steuererklärungen nochmal anzufassen. Aber wenn die Behörde Post für die beiden schickt, dann ist sie an „Eheleute Bernd Göttling und Ehefrau Dieter Schmitz“ gerichtet. Auch diesese Problem soll bald gelöst sein.
Was die Sache mit den Steuern betrifft, so haben sie ganz gute Chancen – schließlich hat das Finanzgericht Hamburg Ende Juli entschieden, dass die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist. Die Kläger können deshalb rückwirkend ab der Begründung ihrer Lebenspartnerschaft auch in den Jahren Zusammenveranlagung beantragen, in denen ihre Veranlagung als Ledige bereits bestandskräftig war.
Bernd, der jahrelang bei einer Versicherung gearbeitet hat, ist bereits in Rente, Dieter hört in ein paar Wochen auch auf zu arbeiten. Ihr Haus, in dem sich sein Blumenladen befindet, haben sie bereits verkauft, zum 1. November macht der Blumenladen nicht. Vom Erlös des Verkaufs schaffen sie sich ein Wohnmobil an, damit wollen sie durch die Gegend tingeln und das Leben das Ehepaar genießen.
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