AfD: Eheöffnung verfassungswidrig – Klage in Karlsruhe angestrebt
Die AfD lässt nicht locker: Im Schweriner Landtag hat die Partei einen Antrag eingebracht, der die Abschaffung der Ehe für alle zum Ziel hat, die im Sommer 2017 beschlossen wurde. Schwulen und lesbischen Paaren soll das Recht zur Eheschließung wieder genommen werden.
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern soll dazu folgende Punkte beschließen:
1. „Der Landtag stellt fest, dass gegen das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung von Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 (Ehe für alle) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Eine Überprüfung dieses Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit ist deshalb geboten.“
2. „Die Landesregierung wird aufgefordert, im Wege einer Normenkontrollklage die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.“ (In Österreich versucht die FPÖ die Eheöffnung zu verhindern – durch ein Gespräch mit der Kirche.)
Das Grundgesetz versteht ausschließlich die Verbindung von Mann und Frau als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft
Zur Begründung heißt es in dem AfD-Antrag: Unter Ehe im Sinne von Artikel 6 des Grundgesetzes sei ausschließlich die Verbindung von Mann und Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zu verstehen – was allerdings dort gar nicht steht. Dies habe das Bundesverfassungsgericht laut AfD ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels mehrfach entschieden. „Eine verfassungsmäßige Überprüfung dieses Gesetzes ist deshalb geboten, und zwar auch im Interesse der nach diesem Gesetz verheirateten Personen, da deren Status sonst unsicher bleibt“, heißt es in dem Antrag.
Die Überprüfung, genannt: abstrakte Normenkontrollklage, kann die AfD nicht allein anstrengen – dazu braucht es 25 % der Bundestagsabgeordneten (so viele hat die AfD nicht), einen Beschluss der Regierungskoalition oder: eine Landesregierung, wie in Bayern. Die CSU hatte im vergangenen Jahr offen über eine Klage in Karlsruhe nachgedacht und zwei teure Gutachten in Auftrag gegeben. Am Ende sah man von einer Klage ab – wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg.
Eheöffnung = verschrobene Klientelpolitik
Ähnlich hatte sich auch schon der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner geäußert, der den Grünen, die mit Volker Beck die Eheöffnung maßgeblich vorangebracht hatten, in diesem Zusammenhang „unsinnige Ideen“ und „verschrobene Klientelpolitik“ vorwarf. Homophob sei das freilich nicht, hatte er in seiner Rede im Juni 2018 erklärt, man habe nur die Achtung des Grundgesetzes im Sinn.
Ebenfalls im Juni hatte sich Brandner auch mit dem umstrittenen Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, getroffen. Da Brandner Vorsitzender des Rechtsausschussses ist, habe Maaßen ihn in dieser Funktion angefragt, erklärte der AfD-Politiker damals der taz.
Homophob findet sich Brandner nicht, und er würde vermutlich seinen Tweet vom Montag auch nicht als transphob bezeichnen. Einen Artikel über ein trans Elternpaar, das jeweils eine Transition anstrebt, postete er mit den Worten: „Ob das im Sinne des Kindes ist?“
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