Vorerst keine geschlechtsneutrale Anrede bei Deutsche Bahn
Zum Jahresbeginn hätte es eigentlich soweit sein sollen
2022 entschied das OLG Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn Menschen bei der Nutzung ihrer Angebote nicht mehr zwingen darf, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auszuwählen. Nun hat die Bahn eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben.
Die Deutsche Bahn (DB) hat ihre Fahrgäste im Fernverkehr 2022 so oft warten lassen wie seit mindestens zehn Jahren nicht mehr. Die Pünktlichkeitsquote lag in den zurückliegenden zwölf Monaten bei 65,2 Prozent und damit 10 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau, wie der Konzern am Montag mitteilte. Als Gründe nannte die Bahn die überalterte und knappe Infrastruktur, viele Baustellen und ein rasant wachsendes Verkehrsaufkommen.
Die Bahn ist aber auch auf einem anderen Gebiet spät dran: Eigentlich hätte die Webseite der Bahn bis zum 1. Januar dieses Jahres umgestellt werden müssen. Damit niemand falsch angeredet wird, der keine binäre Anrede wünscht. Denndas verstosse gegen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung. Andernfalls wurde ein hohes Ordnungsgeld angedroht. Im Juni 2022 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. das Urteil bezüglich der Diskriminierung einer nicht-binären trans Person verkündet, namentlich René_ Rain Hornstein. Revision: nicht zulässig (MANNSCHAFT berichtete).
Die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung, Vera Egenberger, hatte das Urteil so kommentiert: «Dass das Gericht nun eine Entschädigung anerkennt, ist folgerichtig und führt nun hoffentlich dazu, dass die DB nicht erst Ende 2023 ihre Webseite umstellt, sondern wie vom Gericht nun gefordert spätestens bis zum 1. Januar 2023, sonst droht ein hohes Ordnungsgeld.»
Nun hat aber die DB eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben. Sie klagt dagegen, nicht in Revision gehen zu dürfen. Das Urteil des Oberlandesgerichts kann während des laufenden Verfahren nur vorläufig vollstreckt werden.
Das bedeutet, dass die Bahn derzeit noch keine Entschädigungen bzw. Strafen zahlen muss, die aus dem Urteil resultieren würden, wenn sie die Frist zum 1. Januar 2023 zur Umstellung der Webseite missachtet. So ist es auf der Homepage der Rechtshilfe für trans, inter und nicht-binären Personen (TIN) nachzulesen.
Derzeit sei nicht abzusehen, wann die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde fällt. Die TIN-Rechtshilfe rechnet damit, dass das Verfahren spätestens Mitte 2023 abgeschlossen sein wird. Möglich auch, so wird Hornstein vom Tagesspiegel zitiert, dass das Ganze nochmal inhaltlich aufgerollt und neu bewertet wird.
Das könnte dich auch interessieren
Furry Fandom
Unterwegs in Ulm: Als Furry durch die Nacht
Jayden und Patrik sind Furries. In ihrer Freizeit schlüpfen sie in Tierkostüme und verhalten sich entsprechend ihrer Furry-Charaktere. Einblicke in eine Szene, die noch relativ unbekannt ist.
Von Newsdesk/©DPA
Queer
Deutschland
TIN
Elternschaft
Neues Gesetz: Italien verbietet Auslands-Leihmutterschaften
In Italien kann jetzt auch bestraft werden, wer ein Kind von einer Frau anderswo auf der Welt austragen lässt. Mehr als 50 Paare wollen sich das nicht gefallen lassen.
Von Newsdesk/©DPA
News
Regenbogenfamilie
International
News
Oops! Mattel druckt Porno-Adresse auf «Wicked»-Puppen
Es geht auch um eine Figur des schwulen Stars Jonathan Bailey
Von Newsdesk Staff
Porno
Film
News
Queer Media Society vergibt erstmals neuen QMS-Award
Zum Auftakt wird der beste queere Kurzfilm ausgezeichnet
Von Newsdesk Staff
Film
Deutschland