Vorerst keine geschlechtsneutrale Anrede bei Deutsche Bahn
Zum Jahresbeginn hätte es eigentlich soweit sein sollen
2022 entschied das OLG Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn Menschen bei der Nutzung ihrer Angebote nicht mehr zwingen darf, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auszuwählen. Nun hat die Bahn eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben.
Die Deutsche Bahn (DB) hat ihre Fahrgäste im Fernverkehr 2022 so oft warten lassen wie seit mindestens zehn Jahren nicht mehr. Die Pünktlichkeitsquote lag in den zurückliegenden zwölf Monaten bei 65,2 Prozent und damit 10 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau, wie der Konzern am Montag mitteilte. Als Gründe nannte die Bahn die überalterte und knappe Infrastruktur, viele Baustellen und ein rasant wachsendes Verkehrsaufkommen.
Die Bahn ist aber auch auf einem anderen Gebiet spät dran: Eigentlich hätte die Webseite der Bahn bis zum 1. Januar dieses Jahres umgestellt werden müssen. Damit niemand falsch angeredet wird, der keine binäre Anrede wünscht. Denndas verstosse gegen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung. Andernfalls wurde ein hohes Ordnungsgeld angedroht. Im Juni 2022 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. das Urteil bezüglich der Diskriminierung einer nicht-binären trans Person verkündet, namentlich René_ Rain Hornstein. Revision: nicht zulässig (MANNSCHAFT berichtete).
Die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung, Vera Egenberger, hatte das Urteil so kommentiert: «Dass das Gericht nun eine Entschädigung anerkennt, ist folgerichtig und führt nun hoffentlich dazu, dass die DB nicht erst Ende 2023 ihre Webseite umstellt, sondern wie vom Gericht nun gefordert spätestens bis zum 1. Januar 2023, sonst droht ein hohes Ordnungsgeld.»
Nun hat aber die DB eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben. Sie klagt dagegen, nicht in Revision gehen zu dürfen. Das Urteil des Oberlandesgerichts kann während des laufenden Verfahren nur vorläufig vollstreckt werden.
Das bedeutet, dass die Bahn derzeit noch keine Entschädigungen bzw. Strafen zahlen muss, die aus dem Urteil resultieren würden, wenn sie die Frist zum 1. Januar 2023 zur Umstellung der Webseite missachtet. So ist es auf der Homepage der Rechtshilfe für trans, inter und nicht-binären Personen (TIN) nachzulesen.
Derzeit sei nicht abzusehen, wann die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde fällt. Die TIN-Rechtshilfe rechnet damit, dass das Verfahren spätestens Mitte 2023 abgeschlossen sein wird. Möglich auch, so wird Hornstein vom Tagesspiegel zitiert, dass das Ganze nochmal inhaltlich aufgerollt und neu bewertet wird.
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