Transrechte: Chile verabschiedet historischen Gesetzentwurf
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Juni angekündigt, Transsexualität und andere Diagnosen in Zusammenhang mit trans Identitäten aus dem Katalog der psychischen Krankheiten zu streichen. Nun stimmte der chilenische Senat für einen Gesetzentwurf für verbesserte Transrechte: Menschen sollen ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen selbstbestimmt ändern dürfen. 26 von 40 Senatoren sagten am Dienstagabend Ja zu dem Vorhaben. Die katholische Kirche hatte das Vorhaben kritisiert. (Auch Luxemburg hatte kürzlich die Rechte von trans Menschen gestärkt.)
Die Regierung des Präsidenten Sebastián Piñera von der rechtskonservativ-liberalen Partei „Renovación Nacional“ nannte den Beschluss einen „historischen Schritt“; Piñera ist erst seit März dieses Jahres im Amt. Die chilenische LGBTIQ-Organisation Movilh (steht für „Homosexual Movement of Integration and Liberation“) begrüsste die Entscheidung zwar als „grossen Schritt“, betonte aber zugleich, dass das Gesetz einen „bittersüssen Beigeschmack“ habe: Kinder unter 14 Jahren bleiben nämlich aussen vor. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss allerdings das Abgeordnetenhaus noch zustimmen.
In Deutschland wird weiter um das Thema Transrechte gerungen. Die Grüne Bundestagsfraktion hatte nach der WHO-Entscheidung die Bundesregierung zu den Auswirkungen dieser Entscheidung auf das Transsexuellengesetz in Deutschland befragt. Die Antwort der Kleinen Anfrage liegt nun vor. Die Frage nach der Notwendigkeit von Gutachten wird darin jedoch nicht beantwortet.
Dazu erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen im Deutschen Bundestag:
„Die Bundesregierung kann die Frage nicht beantworten, warum weiterhin ärztliche Gutachten verlangt werden, um den eigenen Geschlechtseintrag beim Personenstand zu ändern. Das kann man auch nicht erklären, denn über sein Geschlecht kann nur eine Person bestimmen und Auskunft geben. Das ist jeder Mensch selber.“
Bevormundung und Pathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen geht leider weiter
Das Thema betrifft nicht nur trans Menschen, sondern auch intersexuelle. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer „Dritten Option“ beim Geschlechtseintrag schreibe die Bevormundung und Pathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen leider weiter fort, so Lehmann. Wenn die Bundesregierung nun ankündigt, diese Verfahren auf transgeschlechtliche Menschen zu übertragen, sei das inakzeptabel.
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