Eheöffnung mit heteronormativer Software: Wer ist die Frau in Eurer Beziehung?
Erstmal wird bei jeder gleichgeschlechtlichen Hochzeit ein Partner mit falschem Geschlecht im Melderegister geführt. Dass die Software-Umstellung Zeit braucht, so ein Experte, ist nicht ungewöhnlich.
Ab Oktober sind in Deutschland alle Paare – ob hetero oder homo – gleichgestellt. Das Problem ist nur, dass die Computer bei der Eheöffnung nicht mitmachen: Die Software der Standesämter ist auf Heterosexualität gepolt, und das lässt sich nicht so einfach ändern. (Ein ganz anderes Problem: Bis auf vier Ausnahmen wollen die Bundesländer bei der Umwandlung von Lebenspartnerschaft zu Ehe Gebühren nehmen.)
Das Programm, das von den über 5000 Standesämtern der Republik genutzt wird, kennt nämlich nur Ehemann und Ehefrau. Zwei Männer oder zwei Frauen lassen sich dagegen nicht ins elektronische Melderegister eintragen. Bloss ein kleiner Fehler, der leicht zu beheben ist? Leider nein. Das notwendige Update von der Softwarefirma soll voraussichtlich erst im Herbst 2018 kommen. Bis dahin wird nach jeder gleichgeschlechtlichen Hochzeit ein Ehepartner zwangsgeschlechtsumgewandelt im Melderegister geführt und muss damit leben, dass er (oder sie) in Behördenschreiben mit dem falschen Geschlecht angesprochen wird. Erst ein Update macht es möglich, die Bezeichnungen «Ehemann» und «Ehefrau» anders darzustellen – etwa als «Ehegatte 1» und «Ehegatte 2» – oder eben ganz wegzulassen.
Alle werden blass, wenn es an das Thema Datenbank geht
Eheurkunde lässt sich manuell überschreiben Die gute Nachricht aber: Die Standesämter können die Eheurkunde manuell überschreiben und dementsprechend Ehemann und Ehemann oder Ehefrau und Ehefrau eintragen. Beim Heiratsregister ist die Sache eben nicht so einfach.
Um das zu verstehen, haben wir Andreas Hentschel gefragt. Er ist stellvertretender Chefredakteur des CHIP Magazins und Ressortleiter Multimedia. Er erklärte uns den Sachverhalt wie folgt: Die Arbeit an einer Datenbank wie dem Melderegister gilt unter Software-Experten als unangenehme Aufgabe. «Auch bei uns im Haus werden alle blass, wenn es an das Thema Datenbank geht.»
Die Herausforderung sei nämlich, dass alte Datensätze dabei nicht verfälscht werden dürfen. Dass der Vorgang dauert, ist nicht ungewöhnlich, sagt Hentschel. «Ob das ein Jahr dauern muss, weiss ich nicht.»
Allerdings komme möglicherweise eine weitere Schwierigkeit hinzu: Hat der Dienstleister, der die Software stellt, in dem Vertrag solche Änderungen vorgesehen? Muss es eventuell eine neue Ausschreibung geben?, gibt Experte Hentschel zu bedenken.
Er empfiehlt uns, beim Bundesverwaltungsamt nachfragen. Wir probieren es. Doch dort verweist man uns an die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Doch auch bei der KGSt heisst es: Sorry, wir sind nicht der richtige Ansprechpartner. Also versuchen wir es beim Innenministerium. Unsere Frage wird dort nicht direkt beantwortet, dafür verweist man uns auf eine Anfrage, die Volker Beck (Grüne) vor ein paar Wochen gestellt hat, und vom Bundesinnenministerium damit beantwortet wurde, dass „die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register und Datenaustauschverfahren programmiert getestet und ausgeliefert“ werden. «Hierfür steht den Verfahrensherstellern grundsätzlich eine Vorlaufzeit von neun Monaten zur Verfügung.» Da solche Umstellung für gewöhnlich zum 1. November stattfinden und die Zeit knapp ist, kann erst zum 1. November 2018 damit gerechnet werden, dass schwule und lesbische Paare auch im Melderegister endgültig gleichgestellt sind und nicht mehr zwangsweise geschlechtsumgewandelt werden.
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