LSVD warnt: Umsetzung der Ehe für alle nicht verschleppen!
Am 1. Oktober ist es nun soweit und gleichgeschlechtliche Paare dürfen heiraten. Theoretisch ist jedenfalls alles klar für die Ehe für alle.
„Es darf jetzt nicht passieren, dass die Umsetzung der verabschiedeten Gesetze durch eine willkürliche Blockadehaltung innerhalb der Verwaltung verschleppt wird.“, erklärten Gabriela Lünsmann, Vorstandsmitglied vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), und Dirk Siegfried von den Schwulen Juristen.
„Wir fordern den Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die Innenministerien der Länder sowie die Standesämter nachdrücklich auf, die tatsächliche Möglichkeit einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung mit Inkrafttreten der Eheöffnung am 1. Oktober auch wirklich überall in Deutschland sicherzustellen. Die Gesetzesänderungen sind unabhängig von der parteipolitischen Einstellung innerhalb einzelner Verwaltungen korrekt und termingerecht umzusetzen.“
Falsche Behauptungen
Gegenwärtig erreichen den LSVD und die Schwulen Juristen nach Angaben des LSVD jedoch zahlreiche Berichte von heiratswilligen, gleichgeschlechtlichen Paaren, die von den für sie zuständigen Standesämtern bei Terminanfragen vertröstet werden. Unter Verweis auf angeblich fehlende Anweisungen wird in einigen Standesämtern darauf beharrt, erst ab dem 01. Oktober Anmeldungen entgegennehmen zu dürfen.
„Diese Behauptung ist grob falsch. Denn in anderen Standesämtern funktioniert die Terminvergabe durchaus reibungslos. Ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder nicht, darf indes nicht von ihrem Wohnort abhängig sein.“, wie Lünsmann und Siegfried betonten.
Das vom Bundestag am 30. Juni 2017 verabschiedete Gesetz enthalte – neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch – auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müsstennun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personenstandsverordnung umgesetzt werden.
„Aktion Standesamt“ wird 25
Rund 250 lesbische und schwule Paare haben am 19. August 1992 im Rahmen der „Aktion Standesamt“ bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Lünsmann und Siegfried unterstrichen, dass diese Paare heute Silberhochzeit feiern könnten, wenn die Entscheidungen der Standesämter sowie der Amts- und Landgerichte nicht negativ ausgefallen wären. Mehrere Gerichte hoben bereits damals die sich aus dem Eheverbot ergebenden Benachteiligungen und die Notwendigkeit entsprechender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich hervor.
Im Jahr 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht, gleichgeschlechtliche Paare hätten keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine Zulassung zur Ehe. Es stellte jedoch auch ausdrücklich fest, dass ein Wandel im gesellschaftlichen Bild der Ehe eintreten könne. Dieser Wandel, so der LSVD, ist inzwischen von einer breiten gesellschaftlichen Bewegung erkämpft worden. Deutschland ist schon lange reif für die Ehe für Alle.
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