Ehe für alle in der Nordkirche erst 2019

Seit drei Jahren können Homopaare im gesamten Gebiet der Nordkirche gesegnet werden. Ein entsprechender Beschluss der Synode machte die Segnung 2014 auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Davor war eine Segnung im öffentlichen Gottesdienst nur in Hamburg und Schleswig-Holstein rechtlich möglich. Grundsätzlich gilt: Kirchengemeinderat und Propst müssen der Segnung zustimmen.

Die evangelische Nordkirche wird die Ehe für homosexuelle Paare wohl erst in zwei Jahren umsetzen. Die Landessynode richtete am Samstag in Lübeck-Travemünde einen Ausschuss ein, der eine Synodentagung zum Thema „Familienformen und Beziehungsweisen” im September 2019 vorbereitet. Dabei soll das „ganze Spektrum gelebter Beziehungen” diskutiert werden. (Davon ist man bei der Katholischen Konkurrenz noch sehr weit entfernt.)

Unterschied nur im Namen

Laut aktueller Beschlusslage können sich homosexuelle Paare in einem Gottesdienst segnen lassen, wenn sie in einer Eingetragenen Partnerschaft leben. Bis auf den Namen „Segnungsgottesdienst” unterscheidet er sich äußerlich und liturgisch nicht von einem Tragottesdienst, wie ihn Heteros zelebrieren.

Die Entscheidung des Bundestages zur Ehe für alle Ende Juni, so Landesbischof Gerhard Ulrich, habe die Nordkirche nicht von einer tiefer gehenden theologischen Debatte zu dem Thema befreit.

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