Ab 2022: Geschlechtseintrag unbürokratisch ändern
Drittes Geschlecht: Fehlanzeige
Trans Personen oder Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.
Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen und Anpassungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.
Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung). Auch an der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts bilden Gegenstand eines Berichts, den der Bundesrat derzeit in Erfüllung der Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz 17.4185 erarbeitet.
Das könnte dich auch interessieren
News
Würgen beim Sex brachte den Tod: Rentner verurteilt
Weil sein Sexpartner erstickt war, wurde in Klagenfurt ein Rentner am Landesgericht verurteilt: Wegen fahrlässiger Tötung muss er eine Geldstrafe von 1'400 Euro zahlen.
Von Newsdesk Staff
Lust
Schwul
Justiz
Österreich
Community
Wieder eine queere Party weniger: «Ihr hinterlasst eine grosse Lücke!»
Nach über 20 Jahren zieht das alternative queere Partylabel «Offstream» einen Schlussstrich. Der gegenwärtige Backlash gegen LGBTIQ-Rechte spielte bei der Entscheidung eine Rolle.
Von Greg Zwygart
Schweiz
Queer
Österreich
Burkina Faso: SoHo fordert Schutz für LGBTIQ vor Strafgesetzgebung
In Burkina Faso soll Homosexualität künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner fordert internationalen Einsatz für die Rechte von LGBTIQ.
Von Newsdesk Staff
LGBTIQ-Rechte
Queerfeindlichkeit
News
International
International
In Russland nach LGBTIQ-Themen googeln ist jetzt verboten
Weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit in Russland. Wer im Internet nach «extremistischen Inhalten» sucht, macht sich strafbar. Darunter fallen neben queeren Inhalten auch das Abspielen bestimmter Musik und Beiträge zur Opposition.
Von Newsdesk Staff
Queerfeindlichkeit
News