Zickzackkurs bei der Ehe für alle in Hongkong
Das oberste Gericht in Hongkong erlaubt queeren Paaren die Vererbung von Wohneigentum, spricht sich jedoch gegen die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen an. Das jüngste Urteil ist ein erneuter Rückschlag für die LGBTIQ-Community.
Hongkongs Haltung gegenüber LGBTIQ-Rechten bleibt weiterhin unklar. Das oberste Gericht urteilte zugunsten eines schwulen Wohneigentümers, spricht sich jedoch weiterhin gegen die Ehegleichstellung aus.
2019 beantragte Edgar Ng eine gerichtliche Überprüfung, nachdem er herausgefunden hatte, dass sein Haus im Todesfall nicht an seinen Ehegatten übergehen würde. Die beiden hatten 2018 in London geheiratet. In der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong gibt es kein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare, im Ausland geschlossene Ehen werden nicht anerkannt. In seinem Urteil vom 18. September gewährte das oberste Gericht dem Paar nun gemeinsames Wohneigentum.
Ebenfalls am 18. September gab das Gericht die Ablehnung einer Klage von Jimmy Sham bekannt, der die Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gefordert hatte. LGBTIQ-Paaren die Ehe zu verweigern sei nicht verfassungswidrig, da gleichgeschlechtliche Ehen in Hongkong nicht anerkannt seien, so Richter Anderson Chow gemäss Bloomberg. Es sei nicht Aufgabe der Regierung, einen rechtlichen Rahmen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu erstellen. Bei Chow handelt es sich um denselben Richter, der im Fall von Edgar Ng urteillte.
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Die LGBTIQ-Organisation «Hong Kong Marriage Equality» bezeichnete Ngs Fall als wichtiger Sieg und betonte, dass noch viel zu tun bleibe. «Es sendet ein deutliches Signal aus, dass die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare nicht gerechtfertigt ist», so die Organisation in einer Mitteilung. Shams Niederlage widerspiegle die «zunehmends herausfordernde» Natur des rechtlichen Kampfs für die Ehe für alle in Hongkong.
Bereits im Oktober 2019 wies Chow eine Klage eines lesbischen Paares ab (MANNSCHAFT berichtete), das eine Verfassungswidrigkeit geltend machen wollte. Eine Öffnung der Ehe hätte «weitreichende Folgen», die das Gericht nicht bereit wäre zu akzeptieren, schrieb Chow in seinem Urteil. Es sei ausserhalb der Dienstbarkeiten des Gerichts, einen solch grundlegenden Einfluss auf die Gesellschaftspolitik zu nehmen.
In der Vergangenheit hatten Erfolge vor Gericht die Erwartungen auf rechtliche Gleichstellung geschürt. Im Juni 2019 entschied das oberste Gericht, dass eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe dieselben Rechten und Pflichten habe wie ein in Hongkong geschlossene Ehe zwischen Heterosexuellen (MANNSCHAFT berichtete). Der Grenzbeamter Angus Leung hatte Klage eingereicht, da sich die öffentliche Verwaltung Hongkongs geweigert hatte, seinen Zivilstand anzuerkennen und seinem Ehemann die damit verbundenen Leistungen zu gewähren, darunter die Krankenversicherung.
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Im Juli 2018 gewann eine lesbische Frau einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Einwanderungsbehörde am obersten Gericht (MANNSCHAFT berichtete). Sie hatte geklagt, weil ihrer Ehefrau eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs verweigert worden war. Dieses sei nur heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten, hatte die Einwanderungsbehörde argumentiert.
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