Verbotsantrag für Konversionstherapien in Bundesrat eingebracht
Die Bundesvereinigung Trans* fordert die Bundesregierung auf, Konversionstherapien ausdrücklich auch für trans Menschen zu verbieten
In der Freitagssitzung des Bundesrats haben fünf Länder ihren Antrag eingebracht, der sich für ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien ausspricht und die Bundesregierung dazu auffordert, umfassende Maßnahmen für eine effektive Ächtung dieser Angebote auf den Weg zu bringen.
Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschliessungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschliessung fassen möchte. Sozial- und Integrationsminister Kai Klose stellt die von Hessen erarbeitete und gemeinsam mit den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein auf den Weg gebrachte Bundesratsinitiative zum Verbot von Konversionstherapien im Bundesrat vor.
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Dazu erklärt Klose: «Ohne Angst verschieden sein zu können, ist ein wichtiger Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Wesensmerkmale des Menschen, keine Entscheidung. Entsprechend ist Homosexualität keine Erkrankung und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig.»
Massnahmenbündel ist nötig Die Bundesratsinitiative aus Hessen mache deutlich, dass es mit einem Verbot allein nicht getan sei. «Wir müssen ein Massnahmenbündel ergreifen.» Er freue sich daher, als Mitglied der zu diesem Thema vom Bundesgesundheitsministerium berufenen Kommission den Gesetzgebungsprozess auch persönlich begleiten zu können. «Ich gehe davon aus, dass in der Kommission Expert*innen aus allen relevanten Bereichen zusammenkommen, sodass schnell effektive Massnahmen ergriffen werden können.»
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüsst die Bundesratsinitiative und fordert den Bundesrat dazu auf, so schnell wie möglich diese Entschliessung zu verabschieden. Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand, erklärte: «Homosexualität war nie eine Krankheit oder Störung, sondern ist eine gleichwertige Variante der sexuellen Orientierung. Sie bedarf weder des Versuchs der Heilung noch des Versuchs der gezielten Veränderung. Diese sogenannten Konversionstherapien werden von Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und Seelsorgern gemacht. Dennoch sind sie homophober und gefährlicher Humbug und schaden massiv der Gesundheit von Betroffenen.»
Der Entschliessungsantrag des Bundesrats sei ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Ächtung von sogenannten Konversionstherapien. Neben den Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot und berufsrechtlichen Konsequenzen begrüsst der LSVD besonders den drohenden Entzug öffentlicher Gelder für Organisationen, die solche Angebote anbieten oder bewerben.
New Yorker «Homoheiler» klagt gegen Verbot seiner Therapie
Die Bundesvereinigung Trans* fordert die Bundesregierung auf, Konversionstherapien ausdrücklich auch für trans Menschen zu verbieten. «Geschlecht ist keine Krankheit!» erklärte Adrian Hector, Geschäftsführender Vorstand der Bundesvereinigung Trans*. Jeder ‚Umpolungsversuch‘ sei ein Eingriff in die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung. «Noch immer gehen manche Ärzt*innen besonders bei trans* Kindern und -Jugendlichen nach dem Motto vor: ‚Du bist nicht trans*! Aber wir können aus dir einen ordentlichen Schwulen oder eine ordentliche Lesbe machen.‘ Solche ‚Therapien‘ führen zu Suizidversuchen und Suiziden. Zum Schutz der Betroffenen fordern wir die zuständigen Behörden auf, bei diesen Ärzt*innen und Therapeut*innen den Entzug der Berufserlaubnis zu prüfen», so Hector.
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