Schwulem Ägypter droht Abschiebung aus Rheinland-Pfalz
Das ägyptische Parlament berät derzeit ein Gesetz, das Schwule mit bis zu drei Jahren Haft bestrefen will, genauer: schwule „Ersttäter“ – unabhängig davon, ob der gleichgeschlechtliche Sex in der Öffentlichkeit oder in Privaträumen stattgefunden hat. Für „Wiederholungstäter“ ist eine fünf- bis 15-jährige Gefängnisstrafe vorgesehen. Es ist ein Land, vor dem sogar das Auswärtige Amt auf seiner Homepage Reisewarnungen ausspricht.
Von dort kommt ein 22-jähriger Mann, der in Deutschland Asyl beantragt hat. Doch die Behörden lehnen ab. Wie die Rheinpfalz berichtet, lebt Khaled (Name geändert) in der Erstaufnahmeeinrichtung in Kusel, im südwestlichen Rheinland-Pfalz. Zuhause, in seiner Heimatstadt Alexandria, hatte er ein Medizinstudium begonnen. Im September kam er nach Nürnberg, um ein Praktikum bei einem deutschen Arzt zu absolvieren. Dort beschloss er, nicht mehr nach Hause zu fahren und hier Asyl zu beantragen.
Verhaftung wegen Regenbogenflagge
Seine Familie betrachtet Homosexualität als Schande, der Vater sähe einen schwulen Sohn lieber tot. Ein Freund von Khaled wurde kürzlich verhaftet, weil er sich bei Facebook für Homorechte eingesetzt hatte. Ein Bild der Regenbogenflagge reichte für eine Verhaftung, erzählt Khaled. Das Land geht immer rigoser die LGBTI-Community vor – so waren nach einem Konzert der Band Mashrou’Leila zahlriche Männer verhaftet worden.
Die deutschen Behörden zeigen sich wenig hilfreich. Über sein erstes Asylgespräch in Trier berichtet er: „Das fing schon damit an, dass der Dolmetscher furchtbar war und mit den Fingern immer Anführungszeichen in die Luft malte, wenn er das Wort ,schwul’ aussprach.“ Einige Fragen habe er gar nicht zu Ende beantworten dürfen, erklärt Khaled gegenüber der Zeitung.
Drohungen vom BaMF-Mitarbeiter
Ein Befrager zweifelte Briefe von Freunden und Bekannten an, die die Situation in Ägypten beschrieben; Artikel von Menschenrechtsorganisationen über Repressionen wurden als „Fake“ abgestempelt. Als Khaled von zwei schwulen Freunden erzählte, die nach England beziehungsweise Schweden geflüchtet sind, drohte der Befrager, sie ausfindig zu machen und deren Abschiebung zu bewirken. Khaled selbst habe der „sehr wütende“ Mann gedroht, ihn binnen einer Woche wieder nach Ägypten abzuschieben.
Khaleds Asylantrag wurde zunächst abgelehnt. Er legte Widerspruch ein, nun hat er ein vorübergehendes Bleiberecht. Erstmal ist er in Sicherheit. Die Kuseler Kontaktstelle Holler setzt sich für einen positiven Asylbescheid für den 22-Jährigen ein.
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