Museumsdirektor in Ungarn wegen Anti-LGBTIQ-Gesetz entlassen
Grund sind eine Handvoll Bilder
Wegen der angeblich zu laschen Anwendung eines umstrittenen Gesetzes hat der ungarische Kultusminister Janos Csak den Direktor des Nationalmuseums, Laszlo L. Simon, entlassen.
Dieser habe Gesetzeswidrigkeiten in seinem Haus geduldet und könne deshalb nicht weiter im Amt bleiben, teilte das Kultusministerium in einer Erklärung am Montag mit.
Stein des Anstosses war eine Ausstellung der internationalen Stiftung World Press Photo, die auf dem Gelände des Nationalmuseums weltweit preisgekrönte Pressefotos zeigte. Auf einigen Fotos waren die Bewohner eines Altenheimes auf den Philippinen dargestellt, in dem Queers leben. Einige von ihnen waren in Frauenkleidern zu sehen.
Das vom rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban kontrollierte Parlament hatte 2021 ein sogenanntes Kinderschutzgesetz geschaffen. Es verbietet, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Inhalte zugänglich gemacht werden, die Homosexualität, Transsexualität oder Geschlechtsanpassungen darstellen. Kritiker bezeichnen die Regelung als «Homophobiegesetz».
Über die LGBTIQ-Darstellungen von den Philippinen hatte sich eine rechtsradikale Parlamentsabgeordnete beschwert. Das Kultusministerium wies daraufhin Direktor Simon an, Unter-18-Jährigen den Zugang zum Museum zu verwehren (MANNSCHAFT berichtete). Das Museum meinte, dass es über keine Befugnis zu Ausweiskontrollen verfüge.
Nach seiner Entlassung am Montag hielt Simon in einer Erklärung fest, dass er die Entscheidung nicht akzeptieren könne. «Mit der World-Press-Photo-Ausstellung hat sich das Museum keines absichtlichen Gesetzesverstosses schuldig gemacht», fügte er hinzu.
Simon gehört der Regierungspartei Fidesz an. Als langjähriger Kulturfunktionär war er 2021 zum Direktor des Nationalmuseums ernannt worden. Zuletzt hatten ungarische Behörden unter Berufung auf das «Homophobiegesetz» Buchhandlungen bestraft, wenn diese Jugendbücher zu LGBTIQ-Themen nicht in eine Folie eingeschweißt hatten. Die EU-Kommission strengte gegen das Gesetz ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.
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