Inter Menschen erleben noch immer Diskriminierung bei der Arbeit
Es liegen neue Studien und ein Rechtsgutachten zur «Dritten Option» vor
Seit drei Jahren gibt es in Deutschland den Personenstand «divers». Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt nun Studien und Rechtsgutachten zur «Dritten Option» vor. Sie zeigen, dass es noch immer Handlungsbedarf im Umgang mit inter Personen im Arbeitsleben gibt.
Intergeschlechtliche Menschen würden im Job Diskriminierung wegen ihrer geschlechtlichen Identität erleben. Gleichzeitig gebe es bei öffentlichen und privaten Arbeitgebenden auch drei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines Personenstands «divers» im Personenstandsrecht Nachholbedarf im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt.
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Das geht aus einer Befragung unter inter Personen und aus zwei aktuellen Gutachten hervor, die anlässlich der Fachtagung «Männlich, weiblich, divers – Neue Perspektiven geschlechtlicher Vielfalt in der Arbeitswelt» der Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Donnerstag vorgestellt wurden.
Ersten Ergebnissen der zielgruppenspezifischen Untersuchung «Inter* im Office?!» des von Dominic Frohn geleiteten Kölner Instituts für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung (IDA) zufolge erlebt die Mehrzahl der 32 qualitativ-quantitativ befragten inter Beschäftigten Diskriminierung am Arbeitsplatz. Mehrheitlich würden sie zudem ein ihnen gegenüber schlechtes Klima in Teams und Organisationen beschreiben. «Die Befragten bemängeln insbesondere eine unzureichende Unterstützung durch Arbeitgeber*innen bei Diskriminierungen, den Mangel passender Sanitärräume und die Weigerung, sie in Schreiben und Formularen durch gendergerechte Sprache einzubeziehen», besagt die Untersuchung.
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Dem parallel vorgestellten Gutachten «Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen» zufolge ist eine geschlechterdiversitätsinklusive Betriebskultur sowie Personalmanagement und die Stärkung geschlechterinklusiver Sprache für die Inklusion in Beschäftigung und Beruf von zentraler Bedeutung.
In Österreich musste Alex Jürgen jahrelang für den Eintrag «inter» in der Geburtsurkunde kämpfen (MANNSCHAFT berichtete). Währenddessen sollen trans und inter Jugendliche in der Schweiz selbstständig ihren Eintrag ändern dürfen (MANNSCHAFT berichtete).
Unbedingt notwendig seien in Deutschland laut der von Tamás Jules Fütty, Marek Sancho Höhne und Eric Llaveria Caselles verfassten Studie weitreichende Sensibilisierungsmassnahmen zu Geschlechterdiversität. Das Gutachten gebe konkrete Empfehlungen für die Bereiche Betriebskultur, Personalgewinnung, Umgang mit geschlechtsbezogenen Daten, Sprache und Kommunikation, Sanitäranlagen sowie Körper, Kleidung und Gesundheit.
Überdies bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Arbeitsrecht. In ihrem Gutachten «Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes» arbeiten die Juristen Prof. Dr. Anatol Dutta (LMU München) und Prof. Dr. Matteo Fornasier (Ruhr-Universität Bochum) heraus, dass solche Vorschriften angepasst werden sollten, die an das Geschlecht anknüpfen.
Dies gelte vor allem bei den Vorschriften, die nach dem Geschlecht differenzieren, ohne damit das typischerweise benachteiligte Geschlecht besserzustellen. Als Beispiele nennen die Autoren Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zur Einrichtung von Sanitärräumen am Arbeitsplatz und dienstrechtliche Bekleidungsvorschriften. Die Autoren arbeiten heraus, dass aber schon nach derzeitiger Rechtslage intergeschlechtliche Menschen vor Diskriminierung geschützt sind und im Fall einer Schwangerschaft den Regelungen zum Schutz (werdender) Mütter unterfallen.
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«Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum positiven Geschlechtseintrag und die Umsetzung dieser Vorgaben im neugefassten Personenstandsgesetz haben weitreichende Konsequenzen für die Arbeitgeber und die Rechtsordnung insgesamt», sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Donnerstag in Berlin.
«Intergeschlechtliche und geschlechtsdiverse Menschen berichten vielfach von Diskriminierungen. Ihre Bedürfnisse und Vorschläge müssen gehört werden. Wir wissen, dass viele Unternehmen Beschäftigten mit dem Personenstand ‘divers‘ ein diskriminierungssensibles Arbeiten ermöglichen wollen. Wichtig sind hier klar kommunizierte Massnahmen für ein diskriminierungsfreies Umfeld», ergänzte Franke. Mehr zu den Studien und Rechtsgutachten, sowie erste Ergebnisse zur Befragung «Inter* im Office?!» sind auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu finden.
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