Gericht in Hongkong urteilt gegen Ehe für alle
Die Klägerin habe kein Recht auf eine registrierte Partnerschaft oder eine Ehe
Auf mehrere Erfolge für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Hongkong folgt nun eine grosse Niederlage. Eine Klägerin hat ihr Recht auf Ehe eingefordert und vor Gericht verloren.
In Hongkong hat sich ein Gericht gegen gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften ausgesprochen. Eine Öffnung der Ehe hätte «weitreichende Folgen», die das Gericht nicht bereit wäre zu akzeptieren, schrieb Richter Anderson Chow in seinem Urteil. Es sei ausserhalb der Dienstbarkeiten des Gerichts, einen solch grundlegenden Einfluss auf die Gesellschaftspolitik zu nehmen.
Geklagt hatte eine Frau, die in den Gerichtsunterlagen lediglich mit den Initialen MK erwähnt wird. Sie und ihre Partnerin sind beide wohnhaft in Hongkong und wollten ihre Partnerschaft rechtlich absichern lassen. Eine fehlende Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare sei verfassungswidrig, so die Klage.
Man-kei Tam, Geschäftsleiter von Amnesty International in Hongkong, bedauerte den Entscheid in einem Statement. «MKs Entscheidung, diese Diskriminierung vor Gericht zu beanstanden, war eine Gelegenheit für Hongkong, sich von den Ungerechtigkeiten der Vergangenheit zu lösen und sich einer faireren Gesellschaft mit gleichen Rechten anzunähern.» Leider werde der diskriminierende Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren bis auf weiteres bestehen.
Im Mai öffnete Taiwan als erstes Land Asiens die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Dementsprechend gross waren die Hoffnungen der LGBTIQ-Community in Hongkong.
Taiwan führt die Ehe für alle ein
Zwei Erfolge hatten die Erwartungen weiter geschürt. Im Juni entschied das oberste Gericht, dass eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe dieselben Rechten und Pflichten habe wie ein in Hongkong geschlossene Ehe zwischen Heterosexuellen (MANNSCHAFT berichtete). Der Grenzbeamter Angus Leung hatte Klage eingereicht, da sich die öffentliche Verwaltung Hongkongs geweigert hatte, seinen Zivilstand anzuerkennen und seinem Ehemann die damit verbundenen Leistungen zu gewähren, darunter die Krankenversicherung.
Im Juli 2018 gewann eine lesbische Frau einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Einwanderungsbehörde am obersten Gericht (MANNSCHAFT berichtete). Sie hatte geklagt, weil ihrer Ehefrau eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs verweigert worden war. Dieses sei nur heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten, hatte die Einwanderungsbehörde argumentiert.
Im Oktober zieht MANNSCHAFT mit dir aufs Land!
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