Berlin blockiert EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie weiter
Grüne kritisieren die angekündigte Blockadehaltung durch Ministerin Giffey
Am Donnerstag hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) die deutsche Blockade der weiteren EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie in Brüssel zum wiederholten Mal angekündigt. Sie soll eigentlich antisemitische oder homosexuellenfeindliche Diskriminierungen bekämpfen.
Die Bundesregierung muss endlich ihren Widerstand gegen die 5. Antidiskriminierungs-Richtlinie aufgeben, fordern die Grünen-Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws und Canan Bayram. «Seit 2008 blockiert sie alle Bemühungen anderer europäischen Staaten und der Europäischen Kommission, den Kampf gegen Diskriminierung auf europäischen Ebene zu verstärken.»
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Beim EU-Rat «Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz» fand am Donnerstag eine breit angelegte Orientierungsaussprache über die verstärkte Bekämpfung von Diskriminierungen in der EU statt. Die deutsche Bundesregierung habe dazu nichts mehr zu sagen gesagt, als ihre bisherige Blockadehaltung aufrechtzuerhalten, kritisieren die Grünen-Politikerinnen.
Tatsächlich hat auch Polen die Richtlinie immer wieder blockiert, wie der WDR vor der Europawahl klargestellt hat. Weil bei dieser Frage das Einstimmigskeitsprinzip gilt, ist ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen auch weiterhin nicht in Sicht.
«Verständlich ist die bornierte Bremserrolle der Bunderegierung dabei ohnehin nicht, da diese im deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits im Wesentlichen umgesetzt ist. In verschiedenen osteuropäischen Staaten wäre sie aber gerade zur Bekämpfung antisemitischer oder homosexuellenfeindlicher Diskriminierungen ein substanzieller Fortschritt», so Schauws und Bayram. In Deutschland ist zudem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit mehr als einem Jahr nicht ordentlich besetzt, und das wird auf unbestimmte Zeit wohl auch so bleiben (MANNSCHAFT berichtete).
Am 2. Juli 2008 hat die EU-Kommission zum ersten Mal ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, KOM(2008) 426 endg., (sog. 5. Gleichstellungsrichtlinie) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, auch außerhalb von Beschäftigung und Beruf ein einheitliches Schutzniveau für Personen festzulegen, die Opfer von Diskriminierungen sind.
Der Geltungsbereich der Richtlinie soll daher neben den Bereichen Sozialschutz, soziale Vergünstigungen und Bildung auch den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erfassen. Damit wird der sog. horizontale Ansatz auf europäischer Ebene verwirklicht, indem das Schutzniveau europaweit für alle Diskriminierungsmerkmale auf das Niveau der Antirassismus- Richtlinie aus dem Jahr 2000 (Richtlinie 2000/43/EG) angehoben werden soll.
Nach den bisherigen Richtlinien gelten für die unterschiedlichen Merkmale unterschiedliche Schutzstandards, erklären die Grünen. Gerade beim Kampf gegen Diskriminierung darf es seinerseits keine Diskriminierungen und Hierarchisierungen geben. Unterschiedliche Schutzniveaus sind zudem unsinnig und wenig praktikabel, gerade bei Mehrfachdiskriminierungen.
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Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit seinem horizontalen Ansatz geht – bei allen Mängeln bei den Instrumenten – in diesem Punkt bereits über das bisherige europäische Recht hinaus und zieht alle Formen von Diskriminierung in alle Regelungsbereiche mit ein.
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