3 Jahre Verbot von «Konversionstherapien» in Malta
Seit Verabschiedung des Gesetzes wurde keine Person in dem Inselstaat angeklagt oder verurteilt
Seit drei Jahren sind «Konversionstherapien» in Malta verboten. Es war das erste EU-Mitglied, das diese Therapien unter Strafe stellte. Seither wurde nach dem Gesetz keine Person in dem Inselstaat angeklagt oder verurteilt.
Seit drei Jahren sind «Konversionstherapien» in Malta verboten. Das Gesetz mit dem Namen «Maltese Affirmation of Sexual Orientation, Gender Identity and Gender Expression Act» sieht Geldstrafen bis zu 5.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Monaten für Versuche vor, die sexuelle Identität einer Person durch eine Behandlung zu ändern. Der Gesetzgebungsprozess begann im Dezember 2015 und endete am 5. Dezember 2016, als das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet wurde. Seit es in Kraft ist, hat es keine Verurteilungen von Personen gegeben, die wegen des Angebots der gefährlichen Therapien angeklagt worden wären.
Ein Erfolg ist es trotzdem. Das Gesetz habe den europäischen Diskurs über die so genannte «Konversionstherapien» verändert, erklärte Katrin Hugendubel, Advocacy Director von ILGA Europe auf Anfrage der MANNSCHAFT. Es schaffe einen konkreten Diskurs darüber, wie mit Kindern unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung umgegangen werden kann, mit Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck, so Hugendubel. Es sende eine klare Botschaft an LGBTIQ und zeige Kindern: Wer sie sind und wen sie lieben, das sind wesentliche Bestandteile ihrer selbst, die die Regierung schützen und bekräftigen möchte.»
Man habe gesehen, dass mehrere Länder in ganz Europa Massnahmen ergriffen haben, um Verbote für Gesprächstherapien vorzubereiten. «Wesentliche Elemente dieser gesetzlichen Verbote sind die Tatsache, dass es strafrechtliche Konsequenzen gibt und dass sie sich auf Minderjährige und Menschen konzentrieren, die keine Einwilligungsfähigkeit besitzen, ebenso wie das Verbot, solche Angebote zu bewerben.»
Internationale Zusammenarbeit wichtig! Eine Lücke sei oft, dass Gesetze nicht dort gelten, wo Personen reisen, um andernorts Zugang zu diesen Therapien zu bekommen – und ihre Kinder auch ins Ausland schicken. «In dieser Hinsicht ist es wichtig, dass Länder, die Verbote einführen, Schritte unternehmen, um mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten, um Verbote zu verabschieden und einen wirklichen Schutz zu gewährleisten.»
Man hoffe, so Hugendubel, dass nach der erfolgreichen Ratifizierung des jüngsten Gesetzesentwurfs durch Deutschland andere europäische Staaten der maltesischen und nunmehr deutschen Führung in dieser Frage folgen werden, um die schutzbedürftigsten LGBTIQ-Personen vor Folter und grausamer und unmenschlicher Behandlung zu schützen.
Anfang November hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine Pläne für ein gesetzliches Verbot von Behandlungen gegen Homosexualität konkretisiert. Diese Therapien sollen bei unter 18-Jährigen untersagt werden. Von diesem Verbot sollen Personen ab 16 Jahren ausgenommen sein, die über die nötige «Einsichtsfähigkeit in Bedeutung und Tragweite der Entscheidung» verfügen (MANNSCHAFT berichtete).
Wir wollten vom Ministerium (BMG) wissen, ob man dort erwartet, dass es in Deutschland tatsächlich auch zu Strafverfolgungen kommt oder das Gesetz vielmehr zur Abschreckung dient. Strafrecht habe immer auch den Zweck, potentielle Täter durch Strafverfolgung und Strafe von weiteren Taten abzuhalten, so die Antwort aus dem Ministerium. Insofern diene das geplante Gesetz auch der «Abschreckung».
Mehr als nur «Symbolstrafrecht» Es gehe aber nicht bloss darum, «Symbolstrafrecht» zu schaffen. «Das momentane Strafrecht reicht nicht aus, um dem besonderen Verhaltensunwert sog. Konversionstherapien gerecht zu werden. Denn die Opfer können durch solche Therapien vor allem psychische Verletzungen wie Depressionen, Angstzustände und Suizidalität erleiden. Wir erwarten, dass durch das geplante Verbot sowie die damit verbundene Strafverfolgung und Bestrafung sog. Konversionstherapien eingedämmt werden», erklärte das BMG auf Anfrage der MANNSCHAFT.
Anfang September wollte Nationalrätin Rosmarie Quadranti mit einer Motion die Praxis von Konversionstherapien in der Schweiz verbieten. Doch der Bundesrat hält ein solches Verbot für «nicht möglich» (MANNSCHAFT berichtete).
Und in China müssen LGBTIQ-Personen oft unfreiwillig brutale Konversionstherapien über sich ergehen lassen, die aus Akupunktur, Hypnose oder gar Elektroschocks bestehen. Meist sind es Angehörige, die sie dazu zwingen (MANNSCHAFT berichtete).
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