Schweiz: Ständerat befürwortet Stiefkindadoption
Homosexuelle in eingetragener Partnerschaft sollen künftig das Kind des leiblichen Partners/der leiblichen Partnerin adoptieren können. Mit 25 zu 14 Stimmen stimmte der Ständerat am 8. März einer entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches zu.
Kinder, die mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen, würden keinerlei Unterschiede aufweisen gegenüber Kindern, die in traditionellen Familien leben, so Ständerat Claude Janiak (SP/BL) während der Diskussion im Ständerat: «Nicht die sexuelle Präferenz der Eltern entscheidet über das Wohlergehen des Kindes, sondern die Erziehung und das Klima innerhalb der Familie.»
Janiak lebt in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Mann, der Vater eines Sohnes aus einer früheren Beziehung ist. «Mir würde es niemals in den Sinn kommen, seinen Sohn zu adoptieren, da er eine Mutter hat.» Trotzdem müsse eine rechtliche Absicherung für Kinder geschaffen werden, die über keinen leiblichen Elternteil mehr verfügen.
Das Kindswohl steht im Vordergrund «Kinder sind keine Luxusgüter die Mann/Frau in einer eingetragenen Partnerschaft erwerben können», sagte Ständerat Damian Müller (FDP/LU). Hier gehe es in erster Linie um das Wohl des Kindes und dies werde mit dieser Vorlage gewährleistet.
«Wenn Sie die Stiefkindadoption ermöglichen, geben Sie gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, das Verbot der Leihmutterschaft zu umgehen», sagte Ständerat Beat Rieder (CVP/VS). Über die Stiefkindadoption könnten gleichgeschlechtliche Paare von einer Leihmutterschaft oder künstlicher Befruchtung im Ausland profitieren und so gemeinsam adoptieren.
In ihrer Rede an den Rat versicherte Justizministerin Simonetta Sommaruga, dass die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare die Leihmutterschaft nicht legalisieren werde.
«Ich höre Vorbehalte wie ‹Sind Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren gut aufgehoben?›», sagte Sommaruga. «Wenn Sie die Stiefkindadoption ablehnen, verhindern Sie nicht, dass ein Kind mit seiner Mutter und ihrer Partnerin zusammenlebt. An dieser Situation ändern Sie überhaupt nichts. Sie entscheiden lediglich, ob Kinder, die so aufwachsen, eine rechtliche Absicherung erhalten sollen, falls der leibliche Vater oder die leibliche Mutter stirbt.»
«Wir sind froh, dass die dringend notwendige rechtliche Absicherung für unsere Kinder und Familien schon bald möglich sein wird, und hoffen auf eine rasche Umsetzung», kommentiert Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien, die Entwicklung in einer Medienmitteilung.
Die Revision des Adoptionsrechts beinhaltete ursprünglich die Volladoption für gleichgeschlechtliche Paare und wurde 2012 vom Ständerat knapp angenommen. Das volle Adoptionsrecht wurde vom Nationalrat gestrichen und nun zurück in den Ständerat geschickt.
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